Student. Schwanger. kein Anspruch

  • Hallo ich habe einige Probleme und würde kurz meine Situation schildern.

    Ich bin zur Zeit Student und schwanger mein Baby kommt im Juli. Das Studium geht bis September, da es dual ist werde ich es auch beenden. Ich bekomme zur Zeit Bafög und auch von meinem dualen Praxispartner Gehalt. Zusammen gerechnet sind das ca. 600 €.

    Ich habe eine eigene Wohnung und habe bis jetzt alleine gewohnt. Im Januar stellte ich einen Antrag auf ALG 2 und Erstaustattung. Weiterhin war ich bei der Diakonie und habe Erstaustattung beantragt.

    Jetzt ist der Papa des Babys zu mir gezogen. Das heißt ich muss jetzt beim Jobcenter eine Änderungsmitteilung machen. Momentan hat er auch nur Bafög weil er seinen Meister macht.

    Eine Bekannte sagte, dass ich keinen Anspruch auf ALG 2 hätte, weil wir zusammen als Bedarfsgemeinschaft eine Grenze überschreiten. Nun meine Frage gibt es andere Möglichkeiten? Bzw kommt man mit einem aufgesetzten Schreiben um die Bedarfsgemeinschaft rundrum? Ich habe gelesen, dass man dazu ein Jahr zusammen leben muss..allerdings auch wenn man ein Kind hat als Bedarfsgemeinschaft zählt?? Gibt es irgendetwas was man tun kann?

    Und wenn ich kein ALG 2 bekommen würde, müsste ich dann auch meine Krankenversicherung selber bezahlen ab Oktober? Da ich bis September bei meinem Praxispartner gemeldet bin? Ich wüsste nicht von was ich das alles bezahlen soll, ich würde dann ja nur Elterngeld 300 euro und Kindergeld bekommen.

    Kann mir jemand meine Fragen beantworten?

  • Mit einem gemeinsamen Kind seid ihr eine BG, da gibbet nix.

    Mache die Veränderungsmitteilung. Der Anspruch auf die Erstausstattung dürfte auf jeden Fall bestehen, vielleicht auch auf Mehrbedarf, alles weitere muss man ausrechnen. Alg-2-Rechner gibt es im Netz, da bist du nicht auf Auskunft von irgendwem angewiesen.

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