Nach Maßnahmeabbruch

  • Hallo,

    mal eine Frage: falls man eine Maßnahme im Vorfeld abbricht und eine Sanktion in Kauf nimmt, werden die 30% vom Regelsatz abgezogen, bedeutet also von den 399,00 € ohne Wohnkosten, oder vom kompletten ALG II Betrag? Mit wann muss man mit der nächsten Maßnahme rechnen, ist dies innerhalb der Sanktionszeit ebenfalls möglich?

    Danke und Grüße

  • Hallo,

    werden die 30% vom Regelsatz abgezogen

    genau. Die KdU bleiben bei unberührt, werden aber dann oft direkt an den Vermieter gezahlt.


    Mit wann muss man mit der nächsten Maßnahme rechnen, ist dies innerhalb der Sanktionszeit ebenfalls möglich?

    Selbstverständlich kann eine erneute Maßnahme auch während der Sanktionszeit angewiesen werden.

    Gruß!

  • Danke Dir, für die schnellen und informativen Antworten.

    Wie sieht die Realität aus, es gibt sicherlich interne Anweisungen wie man in solchen Fällen vorgeht. Ansonsten könnte man sogleich 100% sperren lassen, wenn die betroffene Person keinerlei Maßnahme antreten will.

  • Hallo,

    das hängt vom Sachbearbeiter ab.

    Wenn die Person widerholt keine Maßnahmen machen will, könnte das zur einer Sperre führen - dann würde auch nicht mehr die Miete gezahlt werden.

    Gruß!

  • Hallo,

    mal eine Frage: falls man eine Maßnahme im Vorfeld abbricht und eine Sanktion in Kauf nimmt, werden die 30% vom Regelsatz abgezogen, bedeutet also von den 399,00 € ohne Wohnkosten, oder vom kompletten ALG II Betrag? Mit wann muss man mit der nächsten Maßnahme rechnen, ist dies innerhalb der Sanktionszeit ebenfalls möglich?

    Danke und Grüße

    Hallo Dalia, was heißt denn im Vorfeld abbrechen? Warst du schon da und hat sich ein Grund für den Abbruch ergeben? Wenn ja welcher? Wenn nein, aus welchem Grund willst du nicht antreten?

    Wenn du über 25 bist werden 30% vom Regelsatz fällig. Wenn du jünger bist kann das gröber ausfallen.

    Ist die Maßahme in deiner EGV vereinbart? Andernfalls müsste man prüfen, ob die Zuweisung hinreichend bestimmt ist, da werden gern und oft Fehler gemacht. Antreten müsstest du dann trotzdem, sonst wird sanktioniert, aber man kann mit Einspruch und SG dagegen vorgehen und die Sanktion nachträglich aufheben lassen.

    Dazu müsstest man die Zuweisung allerdings lesen, und das ist hier nicht so einfach...

    Gib einfach noch mal Laut und erzähle was Sache ist.

  • Ja, bin über 25. Ist wohl so eine Bildungseinrichtung für ungebildete. Die 30% nehme ich mit, würde nur gerne wissen, ob mir das JC nicht zwei Wochen später eine weitere Maßnahme aufdrücken kann. Würde man mir 30% abziehen und ich müsste danach einen 1-Euro Job machen, das wäre sehr unlustig.

  • Hallo @Dalia,

    ob man 30% des Regelsatzes so einfach herschenkt, ich weiß ja nicht. Ist natürlich Deine Entscheidung.

    Kann durchaus passieren, dass man Dich unmittelbar danach in eine neue Maßnahme steckt.

    Gehst Du da dann auch nicht hin, wären das dann 60% Kürzung des Regelsatzes.

    Ich persönlich rate immer an, sich aus der Maßnahme heraus zu wehren, also gegen den VA.

  • Ja, bin über 25. Ist wohl so eine Bildungseinrichtung für ungebildete. Die 30% nehme ich mit, würde nur gerne wissen, ob mir das JC nicht zwei Wochen später eine weitere Maßnahme aufdrücken kann. Würde man mir 30% abziehen und ich müsste danach einen 1-Euro Job machen, das wäre sehr unlustig.

    Klar kann dann gleich die nächste Maßnahme kommen. Ich würde sogar drauf wetten. Du signaöisierst deine Unwilligkeit ja recht deutlich, noch dazu die Opferbereitschaft... Aber du musst wissen was du tust. Mit mehr Info könnte man sich vielleicht gegen die Zuweisung wehren, so kann ich dir nur viel Vergnügen wünschen.

  • Ich habe mir die EV nochmals durchgelesen und es liest sich recht wasserdicht.

    Am Montag geht es los und ich weiß mit Bestimmtheit, dass ich das nicht durchziehen werde. Wäre also praktischer gar nicht erst zu beginnen, als zwei Wochen vor Ende die Sache zu schmeißen und trotzdem gesperrt zu werden.

  • Hallo @Dalia,


    Ich persönlich rate immer an, sich aus der Maßnahme heraus zu wehren, also gegen den VA.

    Sehe ich auch so.


    - Ich habe mir die EV nochmals durchgelesen und es liest sich recht wasserdicht.

    EGV unterschrieben? Oder per VA? Gab es eine Zuweisung zu der Maßnahme? Gab es vorher ein Profiling, wurde dir erklärt wie die Maßnahme deine Vermittlungshindernisse mindern soll?

    Die Schriftlichkeiten anonymisiert einstellen, dann kann man drüberschauen. Wenn es da einen Ansatz gibt kannst du wenigstens gegen die Sanktion vorgehen, die du dir einfangen wirst. Aber wenn dir ein Drittel von Regelsatz am Südende vorbeigehen: auch gut, muss man sich die Arbeit nicht machen.

  • Hallo,

    na ja, wenn die Maßnahme in der unterschriebenen EGV vereinbart ist, dann ist keine Gegenwehr möglich.

    Wie lange soll denn die Maßnahme andauern ?

    Das könntest Du sicher durchhalten, außerdem holt man sich bei dem Wetter schnell was weg. So dass der Weg zum Arzt oft unvermeidlich wird. Und sowas kann andauern.

  • Ja, EVG habe ich unterschrieben. Die Maßnahme wäre dazu da, dass ich wieder lerne früh morgens aufzustehen und einen geregelten Tagesablauf mir angewöhne. Meinen Gesichtsausdruck hätte man sehen sollen, als hätte ich so etwas nötig. Solche Maßnahmen sind ausschließlich dazu gedacht die Leute so weit zu bringen, dass eine Sperrung leichter auszusprechen ist.

    Die Maßnahme soll 3 Monate laufen. Man hat mir die Wahl zu dieser oder einem halben Jahr 1,00 € Job gelassen. Aus Erfahrung weiß ich aber, dass man aus dieser "Maßnahme" heraus sowieso zu einem 1,00 € Job weiter gereicht wird.


    Ich hoffe ja, in den nächsten vier Wochen einen Job zu finden, auch aus noch anderen Gründen. Muss ich eben meine Ansprüche senken und evtl. auch meine Gehaltsforderungen anpassen ;)

  • Da bleibt ja nur zu hoffen, dass das BVerfG dieses Jahr eine vernünftige Entscheidung zu dem Vorlagebeschluss des SG Gotha trifft.

  • Wäre das dann nicht einem BGE gleichgestellt? Das wird so nicht passieren, wenn es nicht vom Parlament verabschiedet wird und die Mehrheit der Parteien dahinter stehen.

  • Nein, wäre es nicht. Die Bedingung für den Alg-2-Bezug ist Bedürftigkeit, also nix mit bedingungslos.

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