ALG II Sanktion und mittellos

  • Hallo, ersteinmal ein paar Grundfakten zu meiner Jobcenter Laufbahn.

    Ich bin seit dem Abbruch einer Ausbildung 2014, Ausbildungssuchend/Arbeitslos.
    Ich bin seit meiner Jugend psychisch erkrankt (diagnostiziert & medikamentöse Behandlung)und bin seitdem fast durchgängig sanktioniert.
    In "guten Phasen" bin ich zuverlässig und habe eine Prognose für den ersten Arbeitsmarkt.
    Das sind die einzigen Phasen, in denen mich Mitarbeiter beim Amt überhaupt zu Gesicht bekommen.
    "Wie sie hier sitzen bekommen wir sie locker in Ausbildung"
    In "schlechten Phasen" verpasse ich Termine, öffne keine Briefe und ziehe mich vollkommen zurück bis gar nichts mehr geht.

    Letztes Jahr hatte ich einen "wachen" SB, der mir einen Termin beim Amtsarzt verschafft hat. Ich konnte eine 100% Sanktion abwenden, in einem Gespräch mit dem Teamleiter, er hat sie einfach zurückgenommen und ich durfte sogar am Auszahlautomaten schon Bargeld mitnehmen. "Hauptsache, Sie erscheinen und teilen uns die "wichtigen Gründe" mit, dann sei das kein Problem und die Sanktion wird zurückgenommen" hieß es dort vom Teamleiter.
    (Das wird später relevant)
    Dieser (Amtsarzt) hat mich grundsätzlich Leistungsfähig geschrieben, verwies aber auf Rücksicht bei der Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt und einige Arbeitsumfeldsbedingungen (Keine engen Räume, konfliktreicher Personenverkehr so in der Art)


    Dann kam eine schlechte Phase, in der ich zudem noch 25 wurde und nun mein Jobcenter-Gebäude und alle meine SB's wechseln musste.
    Eigentlich gut, so fällt meine Miete wenigstens nicht mehr weg.
    (Das war letztes Jahr und anstatt 230€ WG Miete, zahlt das Amt nun 370€ und ich wohne außerhalb der Stadt, weshalb ein job als Pendler nun auch nicht mehr in Frage kommt, da ich schon ewig allein zum Hauptbahnhof brauche.)
    Ich war in dieser Zeit einmal beim Arzt und habe eine weitere Diagnose bekommen, gesicherte Diagnosen habe ich somit nun 2.
    Eine Angststörung, für die ich nicht das Amt alleine verantwortlich machen kann, aber permanente Existenzangst trägt definitiv einen Teil dazu bei.

    In dieser Phase hätte ich eine Maßnahme antreten müssen, habe ich nicht.
    ->> 100% Sanktion (da ich erneut eine Zeitlang überhaupt nicht reagiert habe)
    Das ist meine Schuld, ich weiß das.
    Ich möchte auch keinen Erlass aller Sanktionen, aber die 100% überlebe ich nicht 3 Monate.
    Ich möchte etwas leisten, habe aber nun mal diese Erkrankungen, die ich lange nicht realisiert habe.
    Und diese Krankheiten haben nunmal Symptome, die nicht rational nachzuvollziehen sind (nicht das Haus verlassen können, Panikattacken, Isolation)
    Da ich letzten Monat von 125€ und diesen Monat auf 0€ komme, ist jetzt wieder die Zeit in der alle Mittel restlos ausgeschöpft und das Konto überzogen ist und der Leidensdruck groß genug ist um "alles zu regeln".
    Das hat eigentlich immer funktioniert und mir ein gewisses Vertrauen in das Jobcenter gegeben.

    Heute hatte ich nun einen "normalen" Termin bei meiner neuen Arbeitsvermittlerin.
    "Ich bin übrigens nur heute ihre SB, die Systeme, Umstellung, Durcheinander..."
    Das höre ich JEDES mal!
    Ich merkte gleich, dass das zwischenmenschlich schwieriger sein würde, als ich es zuvor ver/gewöhnt war. Ich habe das aber wirklich nicht gezeigt, war super freundlich und respektvoll.

    Wir besprachen mein ärztl. Gutachten und in welche Richtung es nun weiter geht.
    Ich wurde ein wenig emotional, darauf hat sie aber wirklich lieb reagiert und mir Taschentücher angeboten.
    Gar nicht so schlimm, wie gedacht.
    Im Anschluss wollte ich dann meine Sanktion mit einem Teamleiter besprechen.
    Also Anstellen, Brief zeigen, blauer Warteraum, Sie werden aufgerufen.
    Ich hab explizit nach einer Person mit Entscheidungsgewalt gefragt (Teamleiter o. Leiter des Jobcenters)


    Ich warte wirklich erstaunlich kurz und werde schon mit "Ich kann mir nicht vorstellen, was Sie hier wollen?" begrüßt.
    "Ich möchte meine Sanktion prüfen lassen und meine wichtigen Gründe vorlegen, die evtl. zu einer Rücknahme der Sanktion führen."
    "Und was soll ich da machen?"
    "...? Ähm ich wurde hier hin geschickt und dachte Sie wären nun auch Zuständig?"
    "Nö."

    Ich sollte nun erneut zu meiner Sachbearbeiterin.
    Ich setze mich also in den Wartebereich und warte eine gute Stunde.
    Ich höre auf dem Flur ein Streitgespräch aus dem Zimmer, plötzlich fliegt die Tür auf ein aufgebrachter junger Mann verlässt fluchend den Raum.

    Meine SB guckt mich verdutzt an "Was vergessen?"
    Ich erläutere ihr, warum ich nun nochmal da bin.
    Und da fährt sie mich regelrecht an, was das denn solle und mit was für einer Erwartungshaltung ich überhaupt erscheine.
    Ich habe Sie ausdrücklich auf einen respektvollen Umgang gebeten, das Gespräch beruhigte sich - wurde wieder gespannter und von vorn...
    Sie war definitv geladen und machte mich nun für mein "Unvermögen" verantwortlich, wer schickt mich denn von Büro zu Büro? Ich kann nur ausdrücklich nach "Entscheidern" fragen, wohin man mich schickt kann ich nicht wissen.

    Ab einem Punkt wurde ich so wütend, dass ich aufgestanden bin mit den Worten" Alles klar, ich seh schon, ab zum Anwalt".
    Abrupt befahl Sie mir mich sofort wieder hinzusetzen, plötzlich könne man ja doch mal den Kontakt zu einer Kollegin aufnehmen, Lebensmittelgutscheine anbieten.
    Man schickte mich nach draußen um was zu "klären". Das kannte ich schon, hatte ich letztes Jahr doch eine Rücknahme einer Sanktion erwirkt. Magisches Wort "Anwalt", danach wurde mir zwar gesagt, dass mit dem Anwalt drohen nichts bringt, aber bitte, hätte ich das nicht getan, wäre ich an dem Tag ohne einen cent nach Hause gegangen. 100%ig!

    Hat niemanden erreicht und so wurde ich mittellos nach Hause geschickt. (In 3 Tagen Termin für Lebensmittelgutscheine). Ich esse schon seit Wochen nicht mehr regelmäßig,Ich habe nicht einmal mehr genug Medikamente für diese Woche. Das ist nicht übertrieben, das sind 7 Wochen mit 125€ in der Tasche.
    Ich bin durch, ich kann nicht mehr stark gegenüber dem Jobcenter sein. Ich fange sofort an zu heulen, nicht aus Trauer sondern weil ich so unfassbar machtlos bin und die SBs so tun als würde ich deren persönliches Geld geschenkt haben wollen.

    Warum konnte ich nicht mit einem Teamleiter sprechen?
    Warum werde ich stundenlang zwischen Leuten (ohne jegliche Befugnisse) hin und her geschickt?

    Ich möchte kein Mitleid, ich brauche einen Plan wie ich für meine Existenz kämpfen soll.
    Widerspruchsverfahren dauern bis zu 3 Monate.

    Ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten oder macht dann das Jobcenter komplett dicht, soll ich nochmal versuchen Vorgesetzte zu erreichen?

    Beschwerde über die Mitarbeiterin werde ich einreichen, ich erhoffe mir nichts aber ich möchte das solche Leute wenigstens mal Feedback bekommen von uns "Kunden".

    Ich habe noch nie auf der Straße geweint, aber so wurde ich noch nie behandelt.


    Oh oh, ich habe mich etwas in Rage geschrieben, ich hoffe es ist noch übersichtlich genug.

    LG

    Einmal editiert, zuletzt von luxlw (7. März 2017 um 15:10)

  • Hallo,

    rein rechtlich scheint die Sanktion als solches recht zu sein - Du hast unentschuldigt nicht an einer Maßnahme teilgenommen.

    Das erste, was ich mich frage, ist das mit der Krankheit. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du mit solchen Attacken tatsächlich erwerbsfähig bist. Hier wäre eventuell ein erneuter Termin bei dem Amtsazrt anzuregen. Warst Du das erste Mal persönlich bei dem oder hat dieser nach Aktenlage entscheiden? Wenn nach Aktenlage, dann um persönliche Vorsprache über das Jobcenter bitten.

    Das zweite, was Du überdenken solltest, wäre - auch wenn sich das jetzt schlimm anhören mag - die Bestellung eines gerichtlichen Betreuer. Das scheint mir zumindest angesichts der Erkrankung durchaus gerechtfertigt und hätte mehrere Vorteile: so könnte dieser dann mittels eines Antrages auf Widerseinsetzung in den vorigen Standes die Sanktion aufheben lassen. Auch wäre dann jemand da, der für Dich zum Jobcenter gehen kann und die Dich so nervenden Gespräche führen kann. Auch würdest Du dem Amt gegenüber damit nachweisen, daß Du Dich bemühst, Deine Probleme zu reduzieren, was sich dann wieder auf das Verhältnis gegenüber dem Amt auswirken könnte.

    Für einen Rechtsanwalt sehe ich kaum einen Sinn: was soll er denn machen? Wie Du selbst festgestellt hast, ist die Sanktion an sich berechtigt, weswegen irgendwelche rechtlichen Schritte in dieser Sache kaum möglich sind.

    Gruß!

  • Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.

    Das werde ich mir jetzt mal ergooglen ;).
    An den Rechtsanwalt habe ich wegen der "wichtigen Gründe" gedacht.
    Es kann ja nicht sein, dass der selbe Grund einmal zur Aufhebung der Sanktion führt und einmal rein gar nichts bewirkt.
    Damals war ich noch nicht mal komplett pleite, heute schon, also wenn es nach Notstand ginge wäre es heute nötiger, als damals.

    So ein Ermessensspielraum kann doch nicht von der guten Laune oder von Glück abhängig sein bzw, dürfte nicht...?

    Wo ich gerade schonmal hier bin:
    Ich bin gerade durch dieses "nicht erscheinen" als Verwaltungsakt eingetragen, soll ich eine EGV unterschreiben?
    Darin wäre ein Bewerbungscoaching, was ich zunächst nicht wollte aber aus gutem Willen "würd ich machen" gesagt habe.
    Ich habe angedeuted, dass ich die EGV evtl nicht oder nur unter Vorbehalt unterzeichnen werde und mir wurde quasi gedroht, dass dann mit Qualifikation und Förderung gar nichts mehr geht.

    Darf sie das, mal davon abgesehen, dass ich dieses 1500€ (angeblich) Coaching nicht für fir höchste Priorität halte.

    Ich habe gelesen, dass man wohl rechtlich (falls es zu Klagen kommen sollte) ohne EGV juristisch wesentlich besser desteht.

    LG

    /// Nachtrag: Ja ich war persönlich bei dem Arzt, aber unter Einfluss von Beruhigungsmitteln und ich stelle mich gern besser dar, als es wirklich ist. Ich konnte einfach nicht wirklich ehrlich ausdrücken, wie dramatisch das manchmal doch ist. Dazu noch komplett unanonym, Verschwiegenheitsentbindung vom Hausarzt, allgemein ziemliches Privatsphären-striptease.

    Einmal editiert, zuletzt von luxlw (7. März 2017 um 15:36)

  • Hallo,

    Es kann ja nicht sein, dass der selbe Grund einmal zur Aufhebung der Sanktion führt und einmal rein gar nichts bewirkt.

    doch, kann es. Das erste Mal hat man beispielsweise gesehen, daß es Dir wirklich nicht gut geht. Beim zweiten Mal hat man dieses Verständnis nicht mehr, zumal man dann befürchten könnte, daß das ganze zur "Standard-Ausrede" wird. Siehe auch meinen letzten Absatz in dieser Antwort.

    soll ich eine EGV unterschreiben?
    Darin wäre ein Bewerbungscoaching

    Mal abgesehen davon, daß die Nichtunterzeichnung dann nur bedeutet, daß man die Forderungen aus der EGV als Verwaltungsakt weiter verfolgt, würde ich vor Unterzeichnung nochmal prinzipiell Deinen Gesundheitszustand ansprechen. Der beste Coach kann nicht helfen, wenn Du nicht kankheitsbedingt in der Lage bist, Termine auch bei einem eventuellen Arbeitgeber wahr zu nehmen.

    Deswegen noch mal mein wirklich dringender Rat, hier eine gerichtliche Betreuung anzuregen - das ist keine Vormundschaft. Bin selbst in 5 ähnlichen Fällen ein solcher ehrenamtlicher Betreuer - und den Betreuten geht es seither wesentlich besser, was die wirtschaftliche Situation betrifft...

    Ja ich war persönlich bei dem Arzt, aber unter Einfluss von Beruhigungsmitteln und ich stelle mich gern besser dar, als es wirklich ist.

    Ich befürchte mal, daß Du Dir damit keinen Gefallen hast - Konsequenz ist dann eben auch Deine akute Situation. Beantrage einen erneuten Termin - und beschönige dann gegenüber dem AA nichts. Nur so kann er sich einen realen Eindruck von Dir machen. Und auch ein AA hat eine Schweigepflicht...

    Beschwerde über die Mitarbeiterin werde ich einreichen

    Naja. Du selbst schreibst, daß sie eine Auseinandersetzung mit irgendeinem Typen hatte und also angesauert war. Du warst von daher das nächste erreichbare Opfer - ist zwar nicht schön, aber rein menschlich auch verständlich. Insofern würde ich bei aller verständlichen Entrüstung überlegen, ob eine solche Beschwerde angesichts Deiner eigentlichen Probleme wirklich Bedeutung haben sollte. Zumal Du selbst schreibst, daß ihr schließlich zu einem vernünftigen Gespräch gefunden habt. Anders gesagt: lege Deine Energie in Sachen, die Deine Lage verbessern und nicht in irgendwelchen Beschwerden, die Dir im Endeffekt nichts bringen.


    An den Rechtsanwalt habe ich wegen der "wichtigen Gründe" gedacht.

    Sorry, aber ich sehe nicht mal ansatzweise einen "wichtigen Grund". Du hast zum wiederholten Mal gegen Bestimmungen verstoßen, die eine Sanktion nach sich ziehen. Du wußtest bei jedem dieser Verstöße von der bevorstehenden Sanktion - die Dir dann aber egal war -, hast dem Amtsarzt gegenüber Deine wirkliche Lage verschwiegen oder beschönigt - welchen "wichtigen Grund" sollte es denn geben, Dich von der Sanktion zu befreien? Immer mit dem Hintergrundwissen, daß übermorgen der gleiche Total-Ausfall wieder auftreten könnte?

    Gruß!

  • Ich rate jede EGV genau zu prüfen/prüfen zu lassen. Wenn sie unterschrieben ist ist sie rechtswirksam. Gegen einen Verwaltungsakt kann man noch Rechtsmittel einlegen. Lass dich nicht unter Druck setzen, nimm den Schrieb mit und lasse dich beraten.

    Wenn du während der Maßnahme wieder einen Schub kriegst bist du wieder sanktioniert. Das schaukelt sich hoch und verschlimmert deine Situation vermutlich weiter.

    Bist du eigentlich in Behandlung? Ein Arzt kann da sehr hilfreich sein, nicht nur auf die eine, auch auf die andere Art.

    Die Sanktion von psychisch kranken Menschen ist grundsätzlich kritisch zu sehen.

    Dazu:
    Das Sozialgericht Dresden gab der Frau nun im Klageverfahren recht. Das Jobcenter habe unverhältnismäßig reagiert und damit rechtswidrig eine Sanktion verhängt, so das Gericht. Gerade bei Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen müsse die Verwaltung besonderes Augenmerk auf eine einzelfallbezogene Unterstützung sowie Betreuung legen und dabei insbesondere die Vorschriften der § 16a Nr. 3 SGB II und § 33 Abs. 6 SGB IX beachten (gerichtliches Aktenzeichen: S 12 AS 3729/13).

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/so…auf_065430.html

    Schau dir das mal an:
    https://sanktionsfrei.de/

    Von nix kann mensch nicht leben.

  • Hallo,

    ich bin da anderer Meinung, man sollte gegen die Sanktion vorgehen. Aufgrund der physischen Erkrankung war die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen gemäß § 10 SGB II meiner Ansicht nach unzumutbar.

    Heißt Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid beim JC einlegen und eine Einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht gemäß § 86b Abs. 2 SGG beantragen.

    Auch hätte man ihn darauf hinweisen müssen : § 31a(1) SGB II : Erklären sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachträglich bereit, ihren Pflichten nachzukommen, kann der zuständige Träger die Minderung der Leistungen nach Satz 3 ab diesem Zeitpunkt auf 60 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs begrenzen.

    Das JC unterliegt einer Beratungs- und Auskunftspflicht gemäß § 14 SGB I und § 15 SGB I.

    Wenn Du möchtest, helfe ich Dir bei der Gegenwehr.

    Wichtig erstmal, Dich um die Lebensmittelgutscheine kümmern,damit Du weiterhin krankenversichert bist. Vielleicht auch mal schauen, ob es bei Dir in der Nähe eine Tafel gibt.

    Was ist mit der Miete, die kannst Du ja nun auch nicht mehr zahlen,oder ?

    War die Maßnahme in einer EGV vereinbart oder in einem die EGV ersetzenden VA ? Oder gab es eine separate Zuweisung ?

    Von wann ist der Sanktionsbescheid ? Kannst Du den mal anonymisiert hier hochladen ?

    Von wann sind denn die vorherigen Sanktionen 30% und 60% und weswegen ?

    Nein, eine EGV muss man nicht unterschreiben, die kann man erstmal zum Prüfen mit nach Hause nehmen und hier (geht das ?) mal anonymisiert einstellen.

    Stellt sich auch die Frage, ob aufgrund Deiner Erkrankung nicht nochmals eine Begutachtung beim Ärztlichen Dienst erfolgen müsste.


    PS: Ich bin neu hier. Kann man hier Anhänge hochladen ?

    12 Mal editiert, zuletzt von Ghansafan (10. März 2017 um 06:41)

  • Ich sehe hier auch recht gute Chancen dagegen vorzugehen.

    Du wirst sicherlich einige Ärzte haben die dich seit deiner Jugend betreuen, somit hast du auch Unterlagen die deine Krankheit belegen. Bei psychischen Problemen hat man hoch und tiefs, ist mal zuverlässig und mal nicht. Dies sollte auch jedem Mitarbeiter bewusst sein, der sich mit seinem Job und den Problemen der Kunden auseinandersetzt. Ein Amtsarzt ist meiner Meinung nach eher parteiergreifend für das Jobcenter und kennt das ganze drumherum nicht, da er dich vermutlich nur einmal sieht. Warst du denn beim Amtsarzt oder beim Psychologen (in manchen Jobcentern gibt es tatsächlich welche)?

    Ich finde hier hätte das JC in jedem Fall sein Ermessen spielen lassen können, denn ob jemand nicht kann, was offensichtlich bekannt ist, da er zum Amtsarzt musste oder ob jemand nicht will ist ein gravierender Unterschied.

  • Das hier könnte auch ein Ansatz sein;


    SG Leipzig, Beschluss v. 09.09.2016 - S 22 AS 2098/16 ER



    Meldeversäumnis und Rechtsfolgenbelehrung

    Sanktion ist rechtswidrig, wenn die schriftliche Belehrung über die
    Rechtsfolgen unvollständig ist, denn sie enthält nur einen Hinweis auf §
    309 SGB III, ohne den Regelungsgehalt des § 309 Abs. 3 Satz 2 SGB III
    zu erläutern.



    Leitsatz ( Juris )

    Die Belehrung über die Rechtsfolgen in einer Aufforderung, sich an
    einem bestimmtenTag zu einer bestimmten Tageszeit zu melden, ist
    zumindest dannunvollständig, wenn die Rechtsfolgenbelehrung unter Bezug auf den
    Gesetzestext zwar erläutert, wann eine Verletzung derMeldepflichtvorliegt, ohne jedoch darauf hinzuweisen, dass derMeldepflicht auchnachgekommen wird, wenn sich zu einer anderen Zeit amselben Taggemeldet und der Zweck der Meldung erreicht wird.


    Ein Verwaltungsakt mit unvollständiger Rechtsfolgenbelehrung ist nach §
    40 SGB X nichtig. Wird also eine Sanktion wegen eines Meldeversäumnisses
    verhängt, und in der "Einladung" steht nicht, dass die Meldepflicht
    auch nachgeholt werden kann (was meist in den Textbausteinen schlicht
    fehlt), kann mensch gegen die Sanktion vorgehen.

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