Umzug wegen Arbeitsaufnahme und jede menge Fragen.

  • Es gibt Probleme. Natürlich ist die Frau vom Anruf nicht da. KundenBüro wie immer dieselbe Leier....Es würde seine Zeit dauern. Ich habe dann gesagt dass ich den Teamleiter sprechen möchte sonst gehe ich nicht. Ich sollte im Eingangsbereich warten. Nach 30min wurde ich aufgerufen...Die Dame sagt mir dass sie die Unterlagen erst seit heute auf dem Tisch hat (dabei hat die vom KundenBüro die letzte Woche schon ins Büro gebracht) und sie ein Systemupdate hatten und es deshalb nicht schneller geht. Das ist ja wohl nicht mein Problem? Sie würde höchstens einen Sprinter für den Umzug stellen aber kein Umzugsunternehmen. Das wäre von Kommune zu Kommune anders und hier gäbe es soetwas nicht. Habe gefragt wie ich das bitte ohne Führerschein machen soll.... Da kam ein "ach so sie haben keinen Führerschein...Mehr kann ich selber aber nicht entscheiden...Der Teamleiter ist nicht im Haus" (dabei wollte ich doch zum Teamleiter?) und sie darf es nicht alleine Entscheiden. Sie wartet auf einen Rückruf von ihm, der aber 1-2h dauern kann. Ich könnte ja solange im Eingangsbereich warten. Achso und die Mietekosten für die alte Wohnung (3 Monate wegen Kündigungsfrist) können nicht übernommen werden. Wenn ich anderer Ansicht bin könnte ich ja dann Einspruch einlegen. Nun sitze ich hier....In einen offenen Büro von der Leistung halten die seit 20min Kaffeeklatsch...Aber keiner 10min zeit die Sachen zu drucken. Also wahrscheinlich heute nachmittag zum Sozialgericht.

  • Nach Rund 40min kam die Dame wieder zu mir und drückte mir einen Brief in die Hand. Es war eine Ablehnung dass sie die Umzugskosten nicht übernehmen, weil in meinen Angeboten Montageleistungen mit inbegriffen sind (Abbau von einen großen Schrank) und die Anzahl der Mitarbeiter vom Umzugsunternehmen (2-3).
    Diese Kosten würden keine Berücksichtigung finden. Nun solle ich nochmal Angebote einholen ohne diese Kosten... (wie kann aber ein Umzug ohne Mitarbeiter stattfinden?)

    Auch die Kosten für meine alte Wohnung die nächsten 3 Monate wurden abgelehnt.

    Ich bin gerade einfach nurnoch am heulen...es ist doch Schikane...
    Alleine bekomme ich den Schrank niemals abgebaut (ich habe nicht mal eine Bohrmaschine)

    edit: ich habe mir alle 3 Angebote nochmal angesehen. In keinen einzigen steht was von An und Abbau geschweige denn von der Anzahl der Mitarbeiter.

    Einmal editiert, zuletzt von Bernsteinchen (14. März 2017 um 11:01)

  • https://www.buergergeld.org/news/hartz-iv-…hmefall-zahlen/
    - Nur im Ausnahmefall, wenn sich eine Überschneidung der Mietzahlungen von neuer und alter Wohnung nicht vermeiden lassen, muss das Jobcenter die Kosten übernehmen.

    Ich denke das hier ein Ausnahmefall vorliegt, denn es wurde ein Arbeitsplatz gefunden, wodurch ein Wohnungs- bzw. Ortswechsel erfolgen muss. Da neuer bzw. alter Wohnort recht weit auseinanderliegen und der Job am 01.04.2017 beginnt, sowie beim alten Vermieter eine Kündigungsfrist einzuhalten ist, lässt sich eine doppelte Miete nicht vermeiden.

  • So, morgen um 16 Uhr habe ich einen Termin bei einem anderen Anwalt für Sozialrecht..(soviel Zeit die wieder flöten geht ;( ).

    Ich verstehe einfach nicht warum es so kompliziert ist...ich will doch arbeiten! Ich will nicht mehr abhängig vom Amt sein und mir werden soviele Steine in den Weg gelegt. Soll das Jobcenter nicht normal dafür Sorgen dass man in Arbeit kommt? Ich bin fertig mit den Nerven.

  • Mit Verlaub, die SB hat einen Vollschuss. Gesetze gelten bundesweit, nicht in der einen Kommune so und in der nächsten anders.

    Zumindest klingt das schon mal nach Optionskommune. Da ist der Bürgermeister und übergeordnet der Landrat in der Verantwortung.

    Wenn du mir per PN verrätst welche Kommune das ist prüfe ich mal, ob das eine Optionskommue ist und bei wem mensch da mal freundlich anfragen könnte.

    Wenn dein Anwalt was auf der Pfanne hat wird das schon noch schnell geregelt. Cool bleiben, bringt ja nix wenn du dich selbst verrückt machst. Die Sache mit den Umzugskosten wird sich auf jeden Fall regeln lassen.

    Das mit der Doppelmiete sehe ich wie Kollege Brass, auch das wird sich klären lassen.

    Wenn du Ablehnungsbescheide hast bist du schon mal einen Schritt weiter als mit der heißen Luft mündlichen Gefasels.

    So erschfreckend das ist: dieses Problem taucht immer wieder mal auf. Die Fälle die ich verfolgt habe gingen immer zu Gunsten des "Kunden" aus, die Rechtslage ist ja klar.

  • Keine Optionskommune, also ist die Arbeitsagentur zuständig.

    Deren "Beschwerdemanagement" bringt meist nicht mehr als gar nix.

  • Hallo,

    Mit Verlaub, die SB hat einen Vollschuss. Gesetze gelten bundesweit, nicht in der einen Kommune so und in der nächsten anders.

    naja - die Regeln der Kosten der Unterkunft mitsamt den Einzelfallbestimmungen sind nun nicht gerade bundesweit geregelt und im Prinzip kann/wird also durchaus jede Kommune/jeder Landkreis durchaus bestimmte Voraussetzungen für diese Fragen selbst regeln. Dementsprechend wird in meinem Wirkungsbereich die Frage der Übernahme von Umzugskosten in der Kommune hier vor Ort vollkommen unterschiedlich von der Kommune 20 Kilometer entfernt geregelt. Das hat dann auch nichts mit einer Optionskommune zu tun.

    Gruß!

  • Die KdU sind aber bei den Kosten für einen Umzug bei Arbeitsaufnahme nicht relevant, wenn sie danach nicht von einem Sozialleistungsträger bezahlt werden.


    Die Umzugskostenhilfe lt. § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitssuchende ( SGB II ) I.V. § 53 und 54 Sozialgesetzbuch – Dritte Buch –Arbeitsförderung SGB III wird bis € 4500,00 brutto bezahlt (Umzüge innerhalb Deutschlands).

    http://www.hartz4-umzug.de/arbeitsamt-jobcenter-umzuge/

    Voraussetzung ist natürlich ein wichtiger Grund, und erstaunlicherweise gilt die Arbeitsaufnahme als solcher.

  • Hallo,

    äh - falsch.

    Ich habe nicht umsonst

    die Regeln der Kosten der Unterkunft mitsamt den Einzelfallbestimmungen sind nun nicht gerade bundesweit geregelt

    geschrieben. Darunter fallen auch die kommunalen Bestimmungen für eine Umzugsreglung.

    I.V. § 53 und 54 Sozialgesetzbuch – Dritte Buch –Arbeitsförderung SGB III

    Nun ja. Ich wüßte jetzt nicht wirklich, was die "Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluß" nach § 53 und entsprechende Maßnahme-Kosten bei einer Vorbereitung auf den Hauptschulabschluß nach
    § 54 SGB III mit dem konkreten Fall zu tun haben sollten.

    Man kann ja gerne mit irgendwelchen § um sich schmeißen - nur sollten diese dann auch auf die Frage des TE zutreffen. :(

    Im übrigen finde ich die Verlinkung auf einer eher windigen und zweifelhaften Seite nicht als unbedingt zielführend.

    Gruß!

  • Scusi, die Seite kenne ich nicht, das war ein Guhgeltreffer... Mein Rechner spinnt gerade mal wieder richtig rum, deshalb habe ich mir das nicht näher angeschaut. Von mir aus kannst du das gern löschen, wenn das Blödsinn war.

    Ich muss jetzt erst mal weg, aber später wühle ich mich da rein. Es gibt eine Rechtsgrundlage für Umzugshilfe bei Arbeitsaufnahme, und die gilt bundesweit. So viel weiß ich...

  • Also bedeutet es dass eine Kommune selber entscheiden kann und mir den Umzug mit Umzugsunternehmen verweigern kann?
    Ich habe keinen Führerschein oder Freunde/Familie die mir da helfen könnten...d.h. ich kann den Job knicken wenn sie es nicht bezahlen. ;(

    Bin etwas verwirrt...

  • Wenn du glaubhaft darlegen kannst das du den Umzug ohne Umzugsunternehmen nicht durchführen kannst, dann muss dir das Jobcenter den Umzug mit dem Umzugsunternehmen bezahlen. Finde das Verhalten der Sachbearbeiterin merkwürdig, denn durch den Umzug würdest du vermutlich aus dem ALG II rausfallen und du würdest dem Jobcenter zumindest langfristig gesehen Geld einsparen. Mein ehemaliger Teamleiter hätte dem Umzug sofort zugestimmt, weil der sowas wie eine Kosten/Ersparnis Rechnung kennt.

    Und nun mach dich nicht verrückt, lass dich morgen vom Anwalt beraten und alles wird gut :)

  • Naja schön und gut..aber wie soll ich beweisen dass ich niemand habe der mir helfen kann? Äusserst schwierig. Naja abwarten und Tee trinken. Find es nur irgendwie ein Unding dass man arbeiten will und nur Steine von Menschen in den Weg gelegt bekommt, die einen eigentlich helfen sollten.
    Ich möchte ja nichts utopisches...einfach nur dahin um arbeiten zu können. Nicht mehr und nicht weniger.

  • Morgen. Mach dich nicht selbst verrückt. Das Vermittlungsbudget sieht Unterstützung durch Übernahme der Umzugskosten vor, wenn du ausserhalb des Tagespendelbereichs eine Arbeit antrittst.

    Jetzt schau erst mal was der Anwalt sagt, dann hast du doch noch den EA von Ghansafan.

  • Mahlzeit. Eben, lass dir nix erzählen. Bin gespannt was dein Anwalt sagt. Leihwagen für eine Person ohne Führerschein, da muss man erst mal drauf kommen...

    Ich weiß nicht was soll es bedeuten... ?( Das kennt man ja bei euch, gelle? :D

    Spätestens beim SG wird die Sache geregelt, und bei solcher Dringlichkeit geht das in der Regel schnell. Du hast ja den Bescheid, da braucht es auch keine Nachfragen mehr. Einfach cool bleiben, das fluppt schon.

    Einfach cool bleiben.

  • Ist ja genauso logisch wie ein Umzugsunternehmen ohne Arbeiter...

    Zitat " In den von Ihnen vorgelegten Kostenvorantschlägen sind Montageleistungen inkl. Ab und Aufbau (dabei steht nicht mal etwas drin) enthalten sowie die Anzahl der benötigten Mitarbeiter (2-3). Diese Kosten können keine Berücksichtigung finden. "

    Selbst wenn ich das Umzugsauto selber beladen würde (was ich aus Versicherungsgründen soweit ich weiß nicht mal darf und auch nicht alleine kann), wer fährt es dann?


    Hatte die Dame da direkt gefragt wie das funktionieren soll...ihre Antwort war nur "Dann suchen sie sich eine Spedition!"
    Aber auch die haben Mitarbeiter. Die Möbel fliegen ja nicht von A nach B. :|

    Einmal editiert, zuletzt von Bernsteinchen (15. März 2017 um 12:53)

  • Hallo @Bernsteinchen!

    Ich muss Dich leider ein klein wenig enttäuschen.

    Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme der Aufwendungen für den Umzug nur im Rahmen der Selbsthilfe. Stichwort: Angemessenheit. Dazu gehört auch die Überlegung, ob die Inanspruchnahme eines Umzugsunternehmens wirklich erforderlich ist. Der Normalbürger mit eingeschränktem Budget leistet sich ein Umzugsunternehmen ja auch nicht so ohne Weiteres. Der Regelfall ist also: Leihwagen, selbst fahren, Familie und Freunde anspannen und los geht der Spaß.

    Nur wenn Dir das nicht möglich ist, kommt die Frage ins Spiel, ob ein Umzugsunternehmen erforderlich ist. Und auch, ob die Kosten für den Auf- und Abbau der Möbel wirklich nötig sind.

    Also: Wer alleine ist auf dieser Welt, niemanden hat, der helfen kann, krank und gebrechlich ist, dem wird auch der Umzug durch Profis finanziert, einschließlich Ab- und Aufbau.

    Wenn Du diese Voraussetzungen erfüllst, bestehe darauf.

    Gruß
    Phillip.1977

  • Wenn ich einen Führerschein hätte, geschweige denn Leute die mir helfen könnten, dann würde alles ganz anders aussehen. Aber wie bereits gesagt, habe ich nicht. Der Arbeitsort (745km knapp von hier) ist zudem auch nicht gerade um die Ecke.

    Einmal editiert, zuletzt von Bernsteinchen (15. März 2017 um 15:35)

  • So, ich bin fertig mit dem Anwaltstermin. Er beantragt nun die Anordnung wegen dringlichkeit beim Amtsgericht, Widerspricht der Ablehnung von Gestern und versucht schnellstens beim Jobcenter meine Rechte durchzusetzen. Er hat auch direkt damit angefangen Schreiben etc aufzusetzen. Er wirkte ziemlich kompetent, allerdings kann man es wirklich alles erst im nachhinein sicher wissen.

    Laut ihm bin ich komplett im Recht. Das Jobcenter MUSS mir in meinen Fall den Umzug mit einen Umzugsunternehmen finanzieren.
    Umzugsunternehmen daher, da ich alleinestehend bin, keinen habe der mir helfen kann und auch keinen Füherschein habe. Ausserdem wohne ich im 2. Stock, die neue Wohnung ist im 4. Stock (ohne Aufzug) und dazu kommt noch die Entfernung. Das ist für eine FDie Angebote der Umzugsunternehmen seien auch angemessen.
    Auch muss das Jobcenter die 3 weiteren Monate für meine Miete der alten Wohnung aufkommen, da sich die Doppelmiete in meinen Fall nicht vermeiden ließ.

    Er war wirklich sprachlos über die Ablehnung vom Jobcenter, da ich ohne diese Unterstützung den Job nicht annehmen kann und somit auf lange Sicht mehr Kosten für das Jobcenter verursache. Auch ist die Aussage vom Jobcenter dass man bereit sein soll für eine Arbeitsstelle umzuziehen, was bei mir gegeben ist- das sollte man dementsprechend Unterstützen und nicht boykottieren. Ich bin definitv meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen. Über die Sache mit dem "Sprinter ohne Führerschein" und "Umzugsunternehmen ohne Mitarbeiterkosten" musste er nur lachen und den Kopf schütteln.

    Sollte ich wegen deren Entscheidung die Stelle nicht antreten können, könnte ich sie verklagen.

    Er hat auch jede menge mit Paragraphen um sich geworfen..aber die bekomme ich nicht mehr zusammen (Sorry). Fakt ist aber: Er sieht mich definitiv im Recht.

    Ich hoffe inständig dass es jetzt vorwärts geht.

    Als ich eben nachhause kam fand ich im Briefkasten vom Jobcenter einen Brief mit einem Vermittlungsvorschlag für eine Zeitarbeitsfirma->Einsatzort Frankfurt Main (80km von hier). Also irgendwie fühle ich mich ja schon leicht veräppelt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Bernsteinchen (15. März 2017 um 16:54)

  • Hallo,

    Sauerei.

    Ok, Du hast schon einen Anwalt in der Angelegenheit zu Rate gezogen. Dann hoffe ich, dass sich dieser als kompetent und motiviert erweist.

    Und er Dich hoffentlich auch über die Kostenfrage aufgeklärt hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ghansafan (15. März 2017 um 18:20)

  • Siehst du, die rennen mit dem Kopp vor die Wand und du musst dir keinen machen. Freude kommt auf!

    Der Vermittlungsvorschlag ist putzig. Wie lange würde man von Kuhkaff nach FF/M fahren? Hin und zurück mehr als zwei Stunden bis zum Arbeitsplatz? Dann wäre das eh unzumutbar. Abgesehen davon hat sich die Sache ja für dich erledigt. Der Arbeitsvertrag ist doch unterschrieben, damit stehst du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügen. Bestimmt wird sich in FF/M ein geeigneter Bewerber finden, ich hörte da gäbe es den einen oder anderen Erwerbslosen.

  • Wäre nett wenn du die Argumentation des Anwalts mal hier einstellen würdest, dann muss man sich beim nächsten, der ähnlich veräppelt wird, nicht wieder nen Wolf suchen.

  • Hallo,

    Sauerei.

    Ok, Du hast schon einen Anwalt in der Angelegenheit zu Rate gezogen. Dann hoffe ich, dass sich dieser als kompetent und motiviert erweist.

    Und er Dich hoffentlich auch über die Kostenfrage aufgeklärt hat.


    Das dortige Jobcenter scheint mehrfach sone Sauereien zu machen.

    Umzug wegen Unangemessenheit auch in anderes Bundesland möglich (Umzugskosten etc.)?

    Habe in dem Fall auch dazu geraten einen Anwalt einzuschalten. Der Anwalt meinte diesbezüglich, dass die Chancen sehr gut stehen die monatlichen 90,00 Euro einzuklagen. Gibt also neben dem Umzug noch ein schönes Urlaubsgeld :D

  • Jau, es gibt solche Hotspots der Inkompetenz, Willkür und rechtswidriger interner Weisungen. Mensch könnte mal eine Anfrage bei "Frag den Staat" machen, so werden solche Praktiken öffentlich. Die Antworten sind oft ebenso erhellend wie das Schweigen im Walde.

    Traurig ist, dass vermutlich mehr "Kunden" das Vorgehen der SB für rechtens halten als sich Leute informieren und wehren. Traurig ist auch, dass die "Verantwortlichen" solcher Rechtsbeugung niemals zur Rechenschaft gezogen werden.

    Wird wirklich Zeit, dass die rechtlichen Folgekosten solcher Fehlentscheidungen von den Verursachern getragen werden. Bei "Frag den Staat" wurde mal nach den Kosten für sozialgerichtliche Verfahren gestellt. Die Antwort: die sind kostenlos. Vonwegen!

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