Fragen bzgl. BG mit den Eltern, Finanzierung der Miete, angehende Selbstständigkeit

  • Hallo Allerseits,

    ich erreiche seit geraumer Zeit meinen zuständigen Berater vom Jobcenter nicht und versuche daher, hier eine mögliche Antwort zu erhalten.

    Ich befinde mich in folgender Situation: Ich bin 27 und lebe derzeit in einer WG in München. Seit einem Studienabbruch beziehe seit 01/2015 ALG II, meine Warmmiete beträgt 470 Euro (nebenbei jobbe ich, allerdings nur auf dem 2. Arbeitsmarkt).
    Ich suche bereits seit längerer Zeit aufgrund gravierender WG-interner Probleme nach einer neuen Wohnung, allerdings ist dies in München und Umgebung mit dem Status "arbeitslos" ein Ding der Unmöglichkeit.
    Nun kam es zu dem Gedanken, als Zwischenlösung zu meinen Eltern zurück zu ziehen. Dort wären wir ja meines Wissens wieder eine Bedarfsgemeinschaft. Meine Eltern stocken auf, d.h. sie sind auch mit dem Jobcenter verbunden.
    Wie würde in so einem Fall die Miete für mich berechnet werden?
    Ich befinde mich gerade in der Anfangsphase einer Selbstständigkeit mit der Aussicht, damit gut Geld zu verdienen. Bis dahin müsste ich für den Übergang aber auch noch Aufstockung in Anspruch nehmen. Ab welcher Höhe meines Einkommens müsste ich für meine Eltern mit aufkommen? Oder kann man das nicht pauschal beantworten?

    Falls sich jemand damit auskennt oder auch Internetseiten kennt, welche mir weiter helfen könnten, würde ich mich sehr freuen. Ich versuche natürlich, das mit meinem zuständigen Berater zu klären, aber da ich aber zeitnah wissen muss, wie es bzgl. der Wohnsituation bei mir weiter geht und mich auch noch nicht so gut auskenne, wollte ich hier fragen.


    Vielen Dank schon mal und einen schönen Abend.

  • Hallo,

    Dort wären wir ja meines Wissens wieder eine Bedarfsgemeinschaft.

    nein - Ihr seid eine Haushaltsgemeinschaft.

    Wie würde in so einem Fall die Miete für mich berechnet werden?

    Die Eltern bekommen nur noch die anteilige Miete, Du als eigene BG Deinen Anteil. Im Endeffekt ändert sich also nicht für die Eltern.

    Dein Einkommen wird erst ab einer bestimmten Höhe bei den Eltern mit angerechnet, welches dann aber relativ hoch ist. Genaueres kann Dir das Jobcenter sagen.

    Gruß!

  • Das Geld von dir wird bei deinen Eltern überhaupt nicht angerechnet, da ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid. Du bekommst vom JC deinen Mietanteil (1/3 der Miete) und das was noch fehlt zum Aufstocken. Du bist deinen Eltern nicht zu Unterhalt verpflichtet.

  • @Birgit63

    Naja - so ganz stimmt das nicht, was Du da schreibst. Ich zitiere mal aus dem SGB II:

    "Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."

    Von daher kann ab einer bestimmten Einkommenshöhe durchaus eine Anrechnung bei den Eltern vorgenommen werden.

    Die o.g. Regelvermutung kann man natürlich anfechten.

    Gruß!

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