ALG II und Studium

  • Hallo zusammen,
    folgendes Problem: Ich habe mich im fortgeschrittenen Alter von 34 Jahren dazu entschlossen ein Studium aufzunehmen. Das war vor fast 4 Jahren, damals habe ich, wie jetzt auch, ALG II bekommen. Wie sich das gehört, habe ich auch einen BAföG-Antrag gestellt, dem aufgrund meines Alters aber nicht entsprochen wurde. Ein Bildungskredit schied auch aus, denn auch da gibt es Altersgrenzen.

    Trotzdem fing ich dann an zu studieren. Ich wußte natürlich das mein Hauptaugenmerk als Hartzer darauf liegen sollte einen Job zu bekommen, von daher war das Studium quasi mein Plan B. Ich habe mich auch ernsthaft um einen Job bemüht, habe während der letzten 3einhalb Jahre 54 Bewerbungen geschrieben (hätte ich mehr passende Stellenangebote gefunden, hätte ich auch mehr geschrieben) und war auch bei ein paar Vorstellungsgesprächen. Zwischendurch habe ich sogar ein halbes Jahr Vollzeit gearbeitet, beim Jobcenter habe ich mich während dieser Zeit natürlich abgemeldet, an der Uni bin ich aber eingeschrieben geblieben.

    Beim Jobcenter habe ich das Studium in den Gesprächen mit den zuständigen Sachbearbeitern auch erwähnt. Ich habe gesagt, dass es sich zwar offiziell um ein Vollzeitstudium handelt, ich aber mehr oder weniger nur Teilzeit studiere und so genug Zeit habe, dem JC zur Verfügung zu stehen. Das hat ein paar mal Diskussionen gegeben (so nach dem Motto: "Eigentlich dürfen Sie das nicht."), mir wurde es aber nie explizit verboten. Ein Sachbearbeiter hat mich sogar darin bestärkt, er meinte, dass es besser wäre als nur zu Hause rumzusitzen.

    Jetzt kommt das Problem: Und zwar in Form eines neuen Sachbearbeiters! Dem habe ich beiläufig von dem Studium erzählt, woraufhin er sofort meinte, dass ich das nicht dürfe. Ein paar Tage später, habe ich dann eine neue Einladung ins JC bekommen. Da hieß es dann plötzlich ich hätte mehrere Jahre zu Unrecht Leistungen bezogen, weil ich ja Student war und dem JC nicht zur Verfügung stand. Die vorherigen Sachbearbeiter wollen von ihrer Zustimmung plötzlich nichts mehr wissen. Angeblich gebe es Aktenvermerke, dass sie mir gesagt hätten, ich dürfe nicht studieren.

    Jetzt will das JC von mir eine Exmatrikulationsbescheinigung, erst dann gibt es wieder Kohle. Die angeblich zu Unrecht gezahlte Kohle wollen sie auch zurück. Ein Strafverfahren wegen Sozialbetrugs wartet auch noch...

    Ich finde das eine extreme Ungerechtigkeit. Ich meine, ich war doch gar nicht BAföG-Anspruchsberechtigt, folglich ALG II als letzte Leistung. Zudem hätte ich auch locker 3 Stunden pro Tag arbeiten gehen können. Hätten die mir ein Job vermittelt oder hätte ich einen gefunden, wäre ich auch 8 Stunden pro Tag arbeiten gegangen (habe ich ja, wie gesagt, zwischendurch auch ein halbes Jahr gemacht) Zudem war/ist das ganze für mich eine Freizeitbeschäftigung, ein Plan B.

    ...und jetzt mal ohne Scherz Freunde: Ich sehe hier diverse Grundrechte mit Füßen getreten. Es gibt ein Recht auf Bildung (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 26 und Charta der Grundrechte der EU, Artikel 14, Abs.1)

    Wie seht ihr den Fall?

  • Hallo,

    ein Studium und ALG II schließen sich gegenseitig aus, sofern Du nicht mehr bei den Eltern wohnst, wovon ich mal ausgehe. Von daher könnte tatsächlich eine Rückforderung auf Dich zukommen. Auch daß der laufende Bezug gesperrt wurde, ist soweit richtig.

    ich war doch gar nicht BAföG-Anspruchsberechtigt, folglich ALG II als letzte Leistung.

    Eben nicht. Du hättest Dich um einen studentischen Nebenjob oder einen Studienkredit bemühen müssen - der Bildungskredit als solches - bei dem man mittlerweile auch ab 30 Jahre Anspruch hat - hätte sowieso nicht zum Lebensunterhalt gereicht.

    Ich sehe hier diverse Grundrechte mit Füßen getreten. Es gibt ein Recht auf Bildung

    Keiner nimmt Dir das Recht auf Bildung. Fakt ist aber, daß Du unberechtigt eine Leistung bezogen hast, um dieses Recht für Dich in Anspruch zu nehmen. Insofern ist es auch kein Grundrecht, was in Deinem Fall nicht beachtet wird, sondern eher so, daß Du gegen diverse Gesetze verstoßen hast.

    Beim Jobcenter habe ich das Studium in den Gesprächen mit den zuständigen Sachbearbeitern auch erwähnt.

    Naja - Aussage gegen Aussage. Du kannst das wahrscheinlich nicht beweisen, womit das im schlimmsten Fall - also einem Strafverfahren - kaum etwas bringt.

    Ein Strafverfahren wegen Sozialbetrugs wartet auch noch...

    Es gibt keinen Tatbestand "Sozialbetrug". Es handelt sich strafrechtlich um "normalen" Betrug nach § 263 StGB.

    Ich rate Dir dringendst, einen Anwalt zu konsultieren. Da es hier auch strafrechtliche Aspekte gibt, kannst Du allerdings keinen Beratungsschein in Anspruch nehmen, wenn es um das angedrohte Verfahren wegen Betrugs geht.

    Gruß!

  • ALG II-Leistungen sind keine Leistungen, die beim Studium gewährt werden. Allein darum geht es hier. Du hast mit Hartz IV-Leistungen studiert. Du hättest einen Studentenjob annehmen und einen Bildungskredit in Anspruch nehmen müssen.

  • Hallo @Birgit63

    Du hast grundsätzlich recht - allerdings gab es vor 4 Jahren den Bildungskredit tatsächlich nur bis zum 30. Lebensjahr, inzwischen ist die Altersgrenze angehoben worden.

    Aber einen Studienkredit hätte man auch über das 30. Lebensjahr hinaus bekommen können...

    Gruß!

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