Bafög der Tochter wird angerechnet bei mir

  • Hallo,
    meine Tochter wohnt noch bei mir und erhält 450 Euro Bafög. Ich arbeite bin aber HartzIV Aufstocker. Nun wird das Kindergeld und das Bafög meiner Tochter mit bei mir angerechnet. So bleibt mir weniger Geld in der Haushaltskasse. Meine Tochter kann mir leider nicht viel Geld abgeben, da sie Fahrtkosten auch noch bezahlen muss. Kann ich beim Jobcenter die Fahrtkosten von ihr geltend machen und das sie einen Zuschuß zu den Wohnkosten bekommt?

  • Hallo,

    das sie einen Zuschuß zu den Wohnkosten bekommt

    Deine Tochter gehört, sofern sie noch nicht 25 Jahre alt ist, zu Deiner Bedarfsgemeinschaft. Wenn Sie über 25 Jahre alt ist, besteht eine Haushaltsgemeinschaft. In beiden Fällen hat die Tochter einen Anspruch auf ALG II und es sollten also die Kosten der Unterkunft berücksichtigt sein.

    Kann ich beim Jobcenter die Fahrtkosten von ihr geltend machen

    Da es sich nicht um eine Erwerbstätigkeit handelt, dürften diese Kosten wahrscheinlich nicht übernommen werden, zumal das Jobcenter dann damit argumentieren würde, daß solche Kosten in dem Freibetrag von 100 € auf das BaföG enthalten sind.

    Gruß!

  • Hallo Traumsternchen!

    Du schreibst, das BaföG und Kindergeld bei Dir angerechnet werden. Das dürfte die tatsächlichen Gegebenheiten nicht zutreffend beschreiben, spricht aber dafür, dass ihr vom JC als Bedarfsgemeinschaft behandelt werdet. Der Bescheid ist dann an Dich gerichtet, betrifft aber Euch beide.

    Es ist dann faktisch egal, bei wem das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird.

    Einen gesonderten Zuschuss zu den Wohnkosten gibt es dann nicht. Ist aber auch nicht nötig. Denn die Kosten der Unterkunft werden bereits vollständig als (gemeinsamer) Bedarf berücksichtigt. Schau mal in den Bescheid, dort auf den/einen Berechnungsbogen. Darin müsste eine Tabelle auftauchen. In der ersten Spalte suchst Du nach den Kosten der Unterkunft. In der zweiten Spalte müsste dann der hälftige Betrag für Dich stehen, in der dritten Spalte der hälftige Betrag für Deine Tochter.

    Die Fahrtkosten sind ebenfalls nicht erstattungsfähig. Zum einen enthält der Regelbedarf bereits einen Mobilitätsanteil von ca. 25.00 EUR. Und Deine Tochter hat, worauf @Hoppel ja schon hingewiesen hat, einen Freibetrag, der die Kosten bereits abdecken dürfte.

    Insgesamt habt Ihr zusammen durch die Freibeträge, auch auf Dein Einkommen, mehr, als andere Hartz IV-Empfänger. Das ist zwar kein Trost, denn knapp ist es sicherlich trotzdem.

    Wenn Du Bedenken hast, lass den Bescheid vor Ort durch Fachleute überprüfen. Vielleicht gibt es ja eine entsprechende (Erwerbslosen-) Initiative in Deiner Nähe.

    Fidelius

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