Erstausstattung

  • Hallo,

    Anfrage von Rainer:

    "mir ist die Erstausstattung genehmigt worden, allerdings soll ich die Sachen aus einer Möbelbörse holen. Ich war heute da und hab mir die Sachen angesehen die da angeboten werden. Die sind echt unter letzte Schublade und viel zu teuer. Nun zu meiner frage:

    MUSS ich da die Möbel kaufen, weil die jobbörse das so will? Oder kann ich auch woanders hingehen?"

    Gruß!

  • Hallo,

    prinzipiell kann das Jobcenter durchaus im Rahmen der örtlichen KdU-Richtlinien bestimmen, wo Du welche Sachen einkaufen kannst und darfst - was in vielen Fällen auch sinnvoll ist, wenn man daran denkt, daß diese "Möbelbörsen", wie Du sie nennst, nicht unbedingt kommerziell sind und meist im Rahmen von Arbeitbeschaffungsmaßnahmen laufen

    Von daher kannst Du grundsätzlich nur dort Deine Sachen einkaufen, wenn es ausdrücklich so im Bewilligungsbescheid festgelegt wurde.

    Im Einzelfall kann man dann sicher mit dem Amt abklären, ob auch außerhalb solcher Angebote eingekauft werden kann.

    Aber grundsätzlich sollte Dir auch klar sein, daß eine Erstausstattung nicht bedeutet, daß Du einen Anspruch auf ungebrauchte Neuware oder Design-Möbel hast.

    Gruß!

  • Wenn ein Teil der Erstaustattung nicht in der "Möbelbörse" verfügbar ist, dann kann man es sich dort bestätigen lassen und nach Absprache mit dem Amt auch woanders kaufen.

    Bezieht sich die Erstausstattung nur auf Möbel oder auch auf Weissgeräte (Kühlschrank, Staubsauger, Waschmaschine)? Ist der Kauf von Elektrogeräten auch beschränkt?

  • Lieber Rainer.

    Bei mir war es so, das ich auch einen Zettel bekam, was ich mir holen darf in so einem Art Kaufhaus.

    Wenn die Sachen, die du brauchst, es dort nicht zu kaufen gibt, bekommst du einen Pauschalbetrag ausgehändigt. Den kannst du dann benutzen wie du willst.
    Zb. Wenn es kein Bett für Dich gibt.

    Wie es aber mit dem restlichen Möbel ist, wenn du sagst, es gefällt dir nicht...
    da weiß ich nicht, wie sich das verhält.

    Beim Jobcenter muss auch nachgewiesen werden, was du dort nicht bekommen hast, oder bekommst.
    Das entsprechende Möbelhaus, für den der Zettel ausgehändigt ist, bestätigt das an deinen Sachbearbeiter,
    und der Sachbearbeiter rechnet dann durch, was deine benötigten Sachen in etwa kosten werden.

  • @Huschdeguzel
    Was du schreibst ist z.T. blödsinn. Warum sollte der Sachbearbeiter berechnen, was die benötigten Sachen in etwa Kosten werden? Es gibt regionale Höchstsätze, die sind den örtlichen, meist sozialen Einrichtungen (bei uns läuft das "Möbelhaus" über die Diakonie) bekannt. Mit Berechnung hat dies nichts zu tun, es folgt nur eine Rechnung und diese wird dann vom JC beglichen.

    Ausserdem muss nicht unbedingt ein Pauschalbetrag ausgezahlt werden, es könnte auch sein, dass die Kostengarantie neu ausgestellt und damit überall Gültigkeit besitzt.

    Und wie hoppel schon im anderen Thread geschrieben hat, hat man nicht unbedingt Anspruch auf Neuware oder Design Möbel.


    Falls die örtliche Möbelbörse tatsächlich keine Betten hat, dann lasse es dir dort bestätigen, gehe zum JC und lasse dir den Pauschalbetrag auszahlen bzw. eine Kostengarantie für alle Unternehmen aushändigen.

  • So hat mir das halt mein Sachbearbeiter aus der Leistungsabteilung erzählt.
    Kann ich doch nichts dafür...
    Ich hab bestimmte Sachen für die Küche gebraucht - die gab es in dem Möbelhaus nicht.
    Demzufolge hat er mir gesagt, das die Person, mit der ich vom Möbelhaus gesprochen hatte,
    dem Jobcenter via Fax mitteilen soll, das diese Sachen nicht vorhanden sind, und dann wird
    mir ein angemessener Betrag ausbezahlt.
    Und so ist es nun mal gewesen!
    Mag sein, das du als Fachkraft dich da besser ausdrücken kannst.
    Ist halt scheinbar nicht jedes BL gleich.

  • Hallo,

    es ist tatsächlich so, daß die Jobcenter das unterschiedlich handhaben - insofern haben Huschdeguzel wie auch Bass386 Recht.

    Manche Kommunen geben in bar einen Pauschalbetrag aus, mit dem man beliebig einkaufen kann, wie z.B. bis vor kurzem in Berlin. Andere Kommunen geben wieder gar kein Bargeld aus - weil entweder ein meistens von einem Verein oder einer karikativen Organisation betriebenes "Sozialkaufhaus" exestiert, in dem dann Langzeitarbeitslose z.B. Möbel aufbereiten und dann zu einem eher symbolischen Preis verkaufen.

    Inzwischen gehen immer mehr Jobcenter eher dazu über, derartige Beschränkungen wie mit dem Sozialkaufhaus einzugehen, bei denen also kein Geld ausgezahlt wird, sondern nur ein Gutschein gewährt wird. Hintergrund neben der o.g. Möglichkeit, Arbeitslose wieder an Arbeit zu gewöhnen ist noch ein weiterer ganz profaner Grund: wird die Erstausstattung als bare Pauschalleistung ausgezahlt, kommt es sehr oft vor, daß dieses Geld für alles mögliche ausgegeben wird - nur nicht für die Erstaustattung. Dies wird mit der Kostenübernahme gegenüber dem Sozialkaufhaus verhindert.

    Im Einzelfall kann man bei den Kommunen, die auf eine bestimmte Einrichtung verweisen, auch darauf hinweisen, daß z.B. ein Bett nicht vorhanden sein. Dann kann der Sachbearbeiter abweichen und eine Garantieerklärung auch für einen freien Händler ausstellen. Das ist in diesen Kommunen aber eher die Ausnahme - schon allein deswegen, weil i.A. die Preise in einem "Sozial-Kaufhaus" wesentlich unter den Neupreisen bei einem Möbelhändler liegen und die Pauschalen für die Erstaustattung entsprechend an das Sozialkaufhaus angepaßt sind.

    Also nimm das nicht persönlich husch - das sind unterscheidliche Erfahrungen, da hier jede Kommune/jeder Landkreis seine eigenen Reglungen getroffen hat.

    Gruß!

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