Voraussetzungen für Erstausstattung

  • Hallo,


    Ich bin 26 Jahre alt beziehe seit über einem Jahr SGBII Leistungen und lebe seit dem in einer Obdachlosenunterkunft der Stadt da ich keine Wohnung finde.

    In der Unterkunft wird mir ein Bett, Matratze, Tisch, Stuhl und eine Kochplatte zur Verfügung gestellt.

    Ich besitze abgesehen von meiner Kleidung und meinem Laptop und einem Kissen nichts.

    Um mir ein normalen Alltag zu ermöglichen fehlt mir demnach so einiges darum habe ich versucht einen Antrag auf Erstausstattung gestellt um mir unter anderem folgende Dinge anschaffen zu können:

    -Waschmaschiene
    -Wäscheständer
    -Kühlschrank
    -Topf&Pfanne
    -Geschirr & Besteck
    -Bettdecke
    -Staubsauger


    Die Sachbearbeiterin hat meinen Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass die Zahlung der Erstausstatttung nur bei Bezug einer eigenen Wohnung möglich sei.


    Muss ich mich damit abfinden ?

  • Lieber Robin.

    Du bist einer dieser Fälle, wo es mir wirklich richtig leid tut...

    Ich hätte damals beinahe auch aus meiner Wohnung von jetzt auf gleich raus gemusst,
    weil mein damaliger Vermieter nichts unternommen hat, was das Bauamt ihm aufgetragen hat,
    somit hätten wir laut Brief alle sofort die Wohnungen räumen müssen.

    Ich bin sofort im alten Wohnort zur Verbandsgemeinde.
    Der Herr gab mir einen Antrag mit, irgendwas mit Wohnraumsuche oder so.
    Versuche es einfach mal auf der Gemeinde.
    Ansonsten auf https://www.buergergeld.org/www.wg-gesucht.de, da gibt es nicht nur WG´s, sondern auch kleine Wohnungen.

    Ich wünsche Dir alles Gute und hoffe, du findest
    bald eine Wohnung.

  • dass die Zahlung der Erstausstatttung nur bei Bezug einer eigenen Wohnung möglich sei.

    Die Auskunft ist richtig und nicht zu beanstanden.

    Abgesehen davon: würdest Du jetzt eine Erstaustattung "verbraten", würdest Du bei Einzug in eine eigene Wohnung kerne Erstaustattung mehr erhalten.

    Gruß!°

  • Hallo RobinHood,

    das könnte man auch anders sehen & auslegen:
    Unterdeckung von standardmäßigen Grundbedürnissen in einer
    Unterkunft - Obdachlosenunterkunft -.

    Die Obdachlosenunterkunft ist ein von der Stadt gekauftes Haus in dem ich mir ein Zimmer mit einer weiteren Person teile.


    Dabei nicht zu vergessen, die Stadt/Gemeinde verwaltet ODU entsprechend Nutzungsgebühren, so sind diese Unterkünfte meist teurer als die Menschen
    (1 Person - ca. 50qm + Richtlinien bei KdU/Kommune) unter Umständen in den Wohnungen zu belassen bzw. bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen.
    Ein weitergehender/ergänzender Erstausstattungsbedarf dann in deiner neuen angemessenen Wohnung in Betracht zu ziehen ist.

    Ja, die im Schatten sieht man nicht. Ich gebe dir viel Glück mit auf dem Weg, dass sich dieser Zustand nicht als Dauerlösung manifestiert.

    Ohne Moos nix los.
    Erfahrung, Meinung und Rat
    beinhalten keine Rechtsberatung.

  • Danke für die schnellen antworten.

    Ich suche schon seit einem Jahr in meiner Stadt eine Wohnung aber ich komme nicht mal zu den Besichtigungen da ich meist nicht mal eine Antwort erhalte.

    aber ich werd nicht aufgeben ...

  • Hallo,

    kann man. Was aber dem TE nun nicht gerade weiter hilft. Eine Erstaustattung wird nämlich dennoch erst bei Bezug einer eigenen Wohnung gewährt.
    Gruß!

    Hallo Hoppel,

    und wie verhilfst du dem TE explizit zum Recht auf angemessenen/bezahlbaren Wohnraum?

    Die Folgen der Wohnungsverluste bundesweit und in € beziffert, wobei es sich um Menschen handelt in einem sogenannten Sozialstaat.

    http://www.bagw.de/

    Ohne Moos nix los.
    Erfahrung, Meinung und Rat
    beinhalten keine Rechtsberatung.

  • Hallo,

    und wie verhilfst du dem TE explizit zum Recht auf angemessenen/bezahlbaren Wohnraum?

    jedenfalls nicht mit rein theoretischen Überlegungen, die weder etwas mit der Frage des TE zu tun haben noch konkrete Hinweise zum Recht auf bezahlbaren Wohnraum enthalten. Irgendeine Pauschalaussage ist eher irreführend und den Einzelfall selbst kennst weder Du noch ich.

    Gruß!

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