Nicht eigener Kapitalertrag und Depot auf eigenen Namen

  • Hallo zusammen,
    ich hoffe, dass ihr mir Ratschläge in meiner Situation geben könnt. Folgende Situation hat sich ergeben: Ich, der Sohn, habe im Jahre 2015 Aktien im Wert von paar 10.000 € auf meine Mutter überwiesen. Das heißt, wir eröffneten ihr ein Depot und ich habe die Aktien auf ihr Depot übertragen, damit man vom Freistellungsantrag i.H.v. 801 Euro profitieren kann, da mein Sparer-Freibetrag ausgeschöpft war.
    Nun hat sie im Sommer 2016 einen Antrag auf ALG2 gestellt, der genehmigt wurde. Die Aktien liegen immer noch auf ihrem Depot, sowie durch Aktienverkäufe im 2015 hat sie über 801 Euro „Gewinn“ erzielt auf ihren Namen. Wobei ich die Vollmacht auf ihr Depot habe und ich gehandelt habe. Außerdem ist das Geld bzw. die Aktien von meinem Konto. Kein einziger Cent „gehört“ tatsächlich ihr.
    Nun bekam sie ein Schreiben, wo festgestellt wurde, dass das Bundeszentralamt für 2015 einen Kapitalertrag von 801 Euro mitgeteilt hat. Nun wird im Schreiben gesagt, dies wurde bei Antragstellung nicht angegeben.
    Wie können wir uns Verhalten? A.) Das Geld komplett gehört mir und ich habe die Vollmacht für das Depot meiner Mutter. Ich habe bereits alle Aktien von ihrem Depot auf meinen zurück übertragen.
    Aber wie sollen wir gegenüber dem Jobcenter uns äußern? Wir sollen Nachweise vorlegen. Wenn wir uns nicht melden, wird „das angegebene Vermögen bei der Entscheidung über die Hilfebedürftigkeit berücksichtigt“.
    Ich weiß, dass ich über den Sparer-Freibetrag hinaus einen Gewinn gemacht habe, insgesamt waren 1300 oder 1400 Euro, aber auf dem Depot meiner Mutter im Jahr 2015.
    Ich hoffe, ihr könnt uns helfen! Denn das ist mein Geld, nicht meiner Mutter.
    Danke euch.

  • Das Amt wird natürlich erstmal die Kapitalerträge und auch das Vermögen deiner Mutter (sprich das Depot) mit einberechnen. Sie hatte das Geld bzw. die Aktien im Depot, hat dies scheinbar nicht angegeben und das Amt hat den Hinweis vom Bundeszentralamt bekommen. Dem Amt ist völlig egal ob dir das Geld gehört oder nicht, denn es war auf ihrem Konto und konnte somit zur Sicherung des Lebensunterhalts verwendet werden. Vollmachten etc. sind dabei erstmal völlig egal.

    Du könntest dem Amt natürlich mitteilen, dass du das Geld deiner Mutter übertragen hast um Kapitalertragssteuer zu sparen, nur würdest du dich damit evtl. selber in Schwierigkeiten bringen (Stichwort Finanzamt) und das Amt würde dies mit Sicherheit nicht als Antwort akzeptieren.

    Wofür sollt ihr Nachweise vorlegen? Über das Depot der Mutter? Über die Kapitalerträge?

    Ich finde in dem Fall solltest du dir bzw. solltet ihr euch einen Anwalt nehmen, ansonsten könnte es recht schwer werden diesen Bockmist zu klären.

    Nächstes mal Antrag auf eine NV Bescheinigung beim Finanzamt stellen, dann hast du 8.000 Euro Freibetrag ;)

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