Anrechnung Vermögen trotz Steuerzahlung an das Finanzamt

  • Hallo zusammen,

    nach 5 Jahren musste ich leider mein Gewerbe zum 31.12.16 abmelden und habe dann im Januar ALG II beim Jobcenter beantragt.

    Im Januar musste ich noch Umsatzsteuer für 2016 von über 2500 Euro an das Finanzamt bezahlen und auch meinen Steuerberater mit 1000 Euro für die Steuererklärungen 2016.

    Diese Zahlungen akzeptiert das Jobcenter nicht und rechnet mir die 3500 Euro als Vermögen an, da diese Zahlungen nach Gewerbeabmeldung erfolgt sind.

    Der Antrag auf ALG II wurde abgelehnt. Wie sind die gestzlichen Grundlagen?

    Lohnt sich ein Widerspruch gegen die Ablehnung?

    Danke im voraus für die Beantwortung.

  • Du hast eine Ablehnung erhalten, weil du Vermögen besitzt?

    Die werden in dem Fall aber nicht nur die 3.500 Euro angerechnet haben, da man ein gewisses Schonvermögen frei hat (mind. 3100 Euro).

    Wie alt bist du? Hast du evtl. Grundstücke, Häuser, Aktien, Depots, Bausparverträge? Welchen Wert hat dein PKW in etwa? Wieviel Geld ist auf deinen Konten? Das alles spielt in die Berechnung des Vermögens mit hinein.

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