Alleinerziehend, ab welchem Einkommen keine Terminen nachkommen mehr?

  • Wie ist das, wenn man Alleinerziehend ist, mit einem Kindergarten- oder Grundschulkind, ab welchem Einkommen ist man wenn man Hartz 4 dazu bekommt, nicht mehr verplfichtet sofort denTerminen der Arge zu folgen?

    ZB eine Mutter arbeitet 9.30-12.00 und 13.30-15.00 Montag bis Freitag, allerdings 45min Fahrtzeit vom Wohnort. Nun kommt ein Brief der Arge, dass sie zum Beratungstermin oder sonstigem Termin eingeladen wird.

    Da die Arbeitsstelle neu ist und auf Probe und der Vorgesetzte ihr nicht frei geben will, will die Dame ungern einfach fehlen.

    Muss sie den Termin bei der Arge annehmen? Bzw kommen Termine wenn Halbzeit in Arbeit? Oder ab welchem Einkommen (brutto) nicht mehr, bzw muss man diesen nicht mehr nachgehen, ohne Sanktionen zu haben?

    Und muss die Dame die Arge fragen, bevor sie so eine Stelle annimmt, die nicht mehr ist als Hartz 4, aber dennoch sozialversicherungspflichtig?

    Vielen Dank

  • - Hast die Dame der ARGE mitgeteilt das sie Arbeit aufgenommen hat? Wenn nicht, dies bitte sofort nachholen (in der Leistungsabteilung und auch in der Jobvermittlung)
    - Die Dame darf die Arbeit natürlich annehmen, auch ohne die ARGE zu fragen.
    - Wenn ein Termin aufgrund einer Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann, dann sollte man dies der ARGE mitteilen, normalerweise gibt es diesbezüglich keine Probleme oder Sanktionen.

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