Umzug wegen Unangemessenheit auch in anderes Bundesland möglich (Umzugskosten etc.)?

  • Hallöchen,

    ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage.
    Ich bin vor 2 Jahren von Berlin nach RLP gezogen, da ich in RLP einen Job fand und auch in der Nähe meiner Oma sein wollte, die im Sterben lag.
    Ich bekam in Berlin Hartz 4, Umzugskosten und Kaution hatte meine Mutter für mich gezahlt. Da es schwierig war so kurzfristig eine angemessene Wohnung zu finden und ich nur einen Monat weiter Hartz 4 (bis zum ersten Lohn), zog ich ihn eine teurere und stemmte einmalig die 90€ die über dem Rahmen war selber (Das Amt weigerte sich).
    Leider wurde ich mit einigen anderen vor 3 Monaten gekündigt, da Sie Gelder für Fachkräfte sparen wollen (arbeitete als Altenpflegehelfer).
    Ich lebe sehr ländlich und habe keinen Führerschein. Dazu kam dass die Busse teilweise erst um 8 anfingen zu fahren (Wochenends/Feiertags), kurz gesagt die Verbindungen mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln waren/sind grauenhaft. Falls meine Schichten auf ein Wochenende fielen (was circa alle 2 Wochen so war), wurde ich von der Familie gefahren, was mir aber sehr unangenehm war, da ich niemanden zur Last fallen wollte. Um den Füherschein selbst zu machen hat das Geld weiterhin gefehlt.

    Naja nun bin ich arbeitslos und finde hier in der Umgebung nichts was für mich mit den Verbindungen machbar wäre (Frühschicht beginnt z.b. circa um halb 7, dazu noch der Weg dahin).

    Deshalb habe ich überlegt nach München zu meinen Freund zu ziehen. Die Anbindungen wären da schon fast Traumhaft (Alle 10 Minuten eine Straßenbahn rund um die Uhr möglichkeiten etc). Ich möchte beruflich wieder Fuß fassen und auf eigenen Beinen stehen..dazu kommt das automatisch monatlich 90€ weniger für die Miete gezahlt werden...und dass tut doch ganz schön weh. Eine Aufforderung zum Umzug habe ich nie erhalten, auch gibt es in diesem Gebiet keine Angemessenen Wohnungen (das sagen die selbst vom Amt, aussage war dass ich es mir damals so ausgesucht habe, dabei wollte ich nur arbeiten....)

    Nun zu meinen Fragen:

    Ist es möglich dass ich umziehen darf bezüglich der Angemessenheit? Gibt es eine Vorgabe wohin ich ziehen kann, bzw eine Begrenzung der Umzugskosten? Weil Mainz und München ist doch ein Stück ausseinander. Oder kann mir das Amt dies komplett verbieten?

    Ich habe beim Amt schon angesprochen dass ich gerne umziehen würde, auch nach München. Es wurden nur die Augen gerollt und nicht ernst genommen.
    Ich habe bereits bewerbungen nach München geschrieben, allerdings ist es relativ schwierig da viele von der Entfernung und der Ungewissheit abgeschreckt werden wann man beginnen kann (es muss ja hier dann erstmal alles geklärt werden etc). Auch sagte mir das Jobcenter dass sie die Kosten für Vorstellungsgespräche nach München nicht übernehmen werden. Stimmt es? Was kann ich am besten wie anstellen um hier weg zu kommen?

    Würde mich über jeden Tip und Rat wirklich freuen, da ich langsam aber sicher ziemlich am Ende bin.

    Lg Bernsteinchen

  • Hallo Bernsteinchen,

    das sind sehr persönliche Einschnitte in der Lebensplanung, nichts ist halt mehr sicher. :(
    Eine Umzugserlaubnis braucht man nicht, aber du unterliegst den Mitwirkungspflichten
    (§ 60 SGB I).

    Der § 22 SGB II: https://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html
    KdU werden nur vom zuständigen JC übernommen, wenn sie "angemessen" sind, heißt den örtlichen Richtlinien/München entsprechen. München ist schon ein sehr monetäres Pflaster. Doch wie willst du das anstellen, RLP (Mainz) -> Bayern (München), denn es ist kein veranlasster/erforderlicher Umzug vom JC, so dass der Umzug selbst finanziell zu wuppen wäre und das ohne Führerschein.

    Dann ist außergewöhnlicher Energieeinsatz gefragt, um evtl. auch einen neuen Job am neuen Wohnort zu finden, dabei nicht vergessen z. B. finanzielles Polster der Überbrückung.

    Leider, die ganze Sache steht und fällt mit der JC-Entscheidung (Prüfung der Notwendigkeit) - Grund suchen und bitte nur mit Bewilligung umziehen, keinen Mietvertrag bei Unklarheiten vorher unterschreiben.

    Nun vielleicht gibt es hier noch kompetente Antworten als von einem in der Kategorie "Anfänger".

    Ohne Moos nix los.
    Erfahrung, Meinung und Rat
    beinhalten keine Rechtsberatung.

  • Hallo @Bernsteinchen!

    Das Jobcenter muss die Umzugskosten nur übernehmen, wenn
    -der Umzug notwendig ist
    -die Miete der neuen Wohnung angemessen ist
    -und das Jobcenter der neuen Wohnung "zustimmt", also die Berücksichtigung als Bedarf / Kostenübernahme zusichert.

    Ein Umzug ist IMMER notwendig, wenn Du an einen Ort ziehst, an dem Du Arbeit gefunden hast. Auf die Entfernung kommt es nicht an.

    Ein Umzug ist auch dann notwendig, wenn Du an einen Ort ziehst, an dem Du eher Arbeit finden kannst. Das ist aber schwer zu begründen. Vor allem, warum es ausgerechnet München sein muss. Ausgeschlossen ist es aber nicht.

    Grundsätzlich gibt es keine räumliche Beschränkung bzgl. der "Angemessenheit" der Umzugskosten.

    Gruß
    P.

  • Also ich sehe hier keine Notwendigkeit für einen Umzug. Erst wenn du einen Job gefunden hast, wird das JC die Notwendigkeit anerkennen und den Umzug finanzieren. Wenn du den Umzug selbst finanzieren kannst, dann kannst du hinziehen wohin du willst. Da in München ein anderes JC zuständig ist, gelten die dort angemessenen Kriterien für die KdU.

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen. :)

    ich bin davon ausgegangen das dass Amt mir den Umzug an sich genehmigen MUSS weil die Wohnung nicht angemessen ist und die 90 Euro die ich jeden Monat vom Regelsatz selber zahlen muss, eine menge Geld sind. Ich komme so nur sehr sehr schwer bis garnicht über die Runden weil das Geld schlicht und einfach fehlt.

    Ich suche trotzdem weiter dort einen Job. Das Ärgerliche ist nur dass das Jobcenter die Kosten zum Vorstellungsgespräch nicht übernimmt, das haut dann auch noch mal rein.


  • ich bin davon ausgegangen das dass Amt mir den Umzug an sich genehmigen MUSS weil die Wohnung nicht angemessen ist und die 90 Euro die ich jeden Monat vom Regelsatz selber zahlen muss, eine menge Geld sind. Ich komme so nur sehr sehr schwer bis garnicht über die Runden weil das Geld schlicht und einfach fehlt.

    Ich suche trotzdem weiter dort einen Job. Das Ärgerliche ist nur dass das Jobcenter die Kosten zum Vorstellungsgespräch nicht übernimmt, das haut dann auch noch mal rein.

    Zum Umzug: Grundsätzlich ist das auch so. Aber da wäre ein Umzug nach München eher kontraproduktiv.

    Zu dem Vorstellungskosten: Die Auskunft des JCers ist falsch. Beantrage die Kostenübernahme auf jeden Fall, wenn es zu einem Vorstellungsgespräch kommt.

    Gruß
    P.

  • Die Kundin hat selber geschrieben, dass die Wohnung damals schon 90,00 Euro zu teuer gewesen ist, somit wird die Wohnung auch jetzt noch zu teuer sein.

    Die Miete muss in vollem Umfang angerechnet werden.
    Beispiel: Wenn eine Firma in insolvenz geht, Mitarbeiter kein Anspruch auf ALG I hat und somit ALG II beantragen muss, kann er wohl kaum den Miethöchstsatz wissen bzw. kennen. Somit wird erstmal für sechs Monate die alte Miete weitergezahlt. Das JC wird den Kunden auffordern die KdU zu senken (was eine neue Wohnung einschliesst, wie soll man auch sonst die KdU senken?). Falls dies nicht innerhalb der sechs Monate geschieht, wird nur noch die angemessene Miete (Miethöchstsatz) gezahlt und Nachzahlungen der Betriebskosten werden nicht mehr vom JC getragen.

    Somit hätte das JC die volle Höhe der Miete bei Antragstellung anrechnen müssen und ein Schreiben aufsetzen müssen, in dem sie dazu aufgefordert wird die Kosten zu senken.

  • Sag mal Philipp1977:

    Ist Dir das nicht langsam selber peinlich wie Du Dich hier gibst?

    Falls nein, würde ich Dir raten einen Doktor aufzusuchen oder nicht so oft die Pillenausgabe zu verpennen.

    Ist schon traurig das andere Hilfesuchende wegen Deinem Egotrip hier verwirrt werden und wäre ich der Admin wärst Du mit sämtlichen Nicks längst weg von Fenster!

    Es geht doch nicht darum ob man nicht noch ein Wort so zerlegen kann das man es auslegen kann wie es einem passt, sondern wie man schnelle Hilfe vorm Jobcenter bekommt.
    Zugegeben, einige Anfragen könnten weiter erklärt werden. Aber wie sieht denn die Praxis in den JC aus? Kein SB beschäftigt sich wirklich so wie Du mit den Aussagen die getätigt werden, es reicht eine Zusage oder Absage zu den Anträgen.
    Und wird entschieden gibts dafür ein Gesetz. Geht man dagegen mit Deinen Argumenten an gibts garantiert grosse Lacher in den Büros. Mein RA hat sich schon öfter gern darüber ausgelacht. Hat mich sogar nach der Webadresse hier gefragt um öfter mal etwas sinnfreies von Dir zu lesen!

    Traurig daran ist nur das Du mit Deinen Falschinfos die User nicht berätst, sondern verwirrst und was besonders gefährlich ist:
    Du schickst Sie oft auf den Holzweg!!! Würden die sich mit Deinen "Tipps" beim JC sehen lassen, würde man Sie achtkantig raus schmeissen.

    Ich befürchte eh das da von Deiner Seite aus keine Hilfe gegeben werden will, sondern Du bist nur hier um alles anzuzweifeln was die MODs hier von sich geben.

    Ich geb Dir nen Tip: Such Dir nen Job und lass das Verwirrspiel mit den Usern nur um Deinen Egotrip zu befriedigen!

  • Hallo Phillip.1977,

    wie üblich bist Du mal wieder nicht in der Lage, Texte zu verstehen. Da aber Diskussionen mit Dir recht sinnlos und Deine meist ellenlangen Texte kaum verständlich sind, verzichte ich darauf. Wie auch auf weitere Beiträge von Dir und Deinen Sockenpuppen. Das habe ich Dir schon mehrmals geschrieben und werde das nach Deinen Ausfällen gestern und heute konsequent umsetzen. Und damit Du das auch verstehst und Du ja so gerne was groß schreibst:

    Du bist raus!

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