25 was nun?

  • Hallo,

    kurze Zusammenfassung:
    Ich wurde vor einigen Tagen 25,
    bin derzeit Ausbildungssuchend und lebe noch mit meiner Mutter zusammen, hoffe aber darauf, in den naechsten Wochen etwas zu finden (Ausbildungstechnisch).
    Nun haben "wir" allerdings das Problem, dass die Familienkasse keinerlei Kindergeld mehr zahlt, da dies ab 25 nicht mehr gilt.

    Nun meine Frage, erhalten wir nun, aufgrund meines Alters, den "kompletten" Sozialhilfesatz oder bleibt dieser genau so, wie er momentan ist?

    P.s. Bitte nicht falsch verstehen.. Es geht mir absolut nicht darum, dass ich mehr Geld bekomme, nur haben wir derweil noch einige Tierarztkosten und co., bei denen das Kindergeld wirklich sehr hilfreich war..

    Allgemein fuehle ich mich unwohl so etwas zu fragen.. :/

  • Hallo Melydia!

    Was soll daran falsch zu verstehen sein? Die Frage ist doch berechtigt.

    Kurzum: Wenn das Kindergeld wegfällt, kann es auch nicht mehr als Einkommen auf den Bedarf angerechnet werden.

    Ihr habt zwar nicht mehr in der Tasche, aber der Leistungsbetrag des Sozialamtes erhöht sich entsprechend. Finanziell bleibt also insoweit unterm Strich alles beim alten.

    Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass vielleicht 30,00 EUR fehlen, falls ihr den Freibetrag für Versicherungen nicht mehr in Abzug bringen könnt. Kommt aber auf die konkreten Umstände an.

    Zur Höhe des Regelsatzes weiß der Moderator sicherlich etwas zu sagen.

    Gruß
    P.


  • Falsch!

    @Melydia ist 25 Jahre geworden, bildet somit eine eigene BG.
    Mutter und Tochter müssten dementsprechend jeder 409,00 Euro bekommen.

  • Falsch!

    @Melydia ist 25 Jahre geworden, bildet somit eine eigene BG.
    Mutter und Tochter müssten dementsprechend jeder 409,00 Euro bekommen.

    "Falsch!" Wieso!? Ich habe die Frage der Höhe der Regelsätze ausdrücklich ausgeklammert!

    Gruß
    P.

  • "Falsch!" Wieso!? Ich habe die Frage der Höhe der Regelsätze ausdrücklich ausgeklammert!
    Gruß
    P.


    Gut ist ein wenig kleinkariert, aber folgendes:
    Falsch in dem Sinne nur, weil du geschrieben hast das evtl. 30,00 Euro fehlen können. Du bist in dem Sinne zwar nicht auf die Regelsätze eingegangen, allerdings auf die Leistungen.

    Zum Fall:
    - Hast du den Bescheid das kein Kindergeld mehr gezahlt wird? Wenn ja reiche diesen im JC ein. Falls nicht, fordere einen Nachweis an. (selbst wenn es lt. Gesetz so ist, wollen viele SBs in den JC einen Nachweis zur Absicherung)
    - Weise das JC darauf hin, dass du 25 Jahre alt geworden bist und somit eine eigene BG bildest (kommen die von alleine oftmals nicht drauf)

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