antrag auf ALG II in bearbeitung

  • hallo,

    ich brauche mal rat was ich noch tun soll....also ich habe am 21.10.16 meinen job verloren und am 27.10.16 meinen termin beim sachbearbeiter gehabt. habe alles ausgefüllt und anfang november eingereicht.

    am 7.12.16 ruft mich mein sachbearbeiter an und meint " der antrag muss nur noch abgenickt werden aber dafür bräuchte er von eine verzichterklärung wo drinne steht das ich auf die hartz4 leistungen und sozialleistungen vom 21.10.16 -31.10.16 verzichten muss" habe das schreiben aufgesetzt und eingereicht.

    am 27.12.16 war immer noch kein geld bzw mein bescheid da.darauf hin habe ich die zuständige "fachdienstleiterin" angerufen da ich seid dem 7.12.16 meinen sachbearbeiter nicht an das telefon bekomme und mich beschwert.

    die fachdienstleiterin hat sich mit meinem sachbearbeiter in verbindung gesetzt und mich zurückgerufen und gesagt " das geld währe ende nächster woche auf dem konto(d.h. 06.01.17) am 07.01.17 kamm ein brief von meinem sachbearbeiter das angeblich noch was von meiner ehemaligen firma ausgefüllt werden muss sonnst würde mein antrag nicht bewilligt werden. seid ca 8 wochen bekomme ich meinen sachbearbeiter nicht an das telefon und auf rückrufvorlagen reagiert er auch nicht.

    heute 08.02.17 habe ich wieder versucht meinen sachbearbeiter an das telefon zubekommen aber fehlanzeige.also noch mal die fachdienstleiterin angerufen und mich beschwert.sie sagte nur alles klar ich kümmere mich darum und rufe sie zurück.habe 1 1/2 stunden gewartet und kurz vor ladenschluss nochmal die fachdienstleiterin versucht zu erreichen....aber ohne erfolg...


    so jetzt meine frage was kann ich tun da ich kein geld habe und mir die krankenkassen auf die pelle rückt (angeblich sind ca 8000-10000€ an beiträge seid september nicht bezahlt worden) sie drohen mir mit dem zoll der mir eine ev abnehmen will oder ich in beugehaft gehe....bin ziemlich ratlos gerade....vom leeren magen ganz zu schweigen. :(


    mfg

  • Hallo,

    so jetzt meine frage was kann ich tun da ich kein geld habe

    Persönlich beim Jobcenter vorstellig und Vorschuß beantragen. UNBEDINGT dazu einen TAGESAKTUELLEN Kontoauszug mitbringen.

    sie drohen mir mit dem zoll der mir eine ev abnehmen will oder ich in beugehaft gehe

    Erzwingungshaft gibt es nur, wenn Du nicht die EV abgibst. Was die KK selbst betrifft - weise sie auf das Problem mit dem Jobcenter hin.

    Gruß!

  • Hallo,

    Persönlich beim Jobcenter vorstellig und Vorschuß beantragen. UNBEDINGT dazu einen TAGESAKTUELLEN Kontoauszug mitbringen.

    Erzwingungshaft gibt es nur, wenn Du nicht die EV abgibst. Was die KK selbst betrifft - weise sie auf das Problem mit dem Jobcenter hin.
    Gruß!

    ich war ja mehrfach da aber er ist nicht da bzw nicht erreichbar d.h. tür ist zu und alles ist dunkel bei ihm.

    die kk weiss bescheid aber sie sagten auch das sie nicht mehr lange warten werden da seid september 2016 keine beiträge gezahlt wurden.

    ist es möglich eine anzeige gegen meinen sachbearbeiter zustellen? oder eine dienstaufsichtbeschwerde?
    ich habe den verdacht das er ein spielchen spielt um mir zuzeigen das er am längeren hebel sitzt( beziehe mich da auf die beschwerde vom 27.12.16 da die fachdienstleiterin wohl druck gemacht hat).

    und vorschuss gibt es nicht nur warengutscheine und da gibt es keinen laden wo ich ihn einlösen kann(ja schon die erfahrung gemacht d.h. ich habe schonmal 50€ als gutschein bekommen und eine list mit ca 10 läden wo ich sie einlösen könnte.nur in allen 10 läden wurde die annahme verweigert mit der begründung das die vereinbarung mit dem jobcenter wohl nicht aktuell sein....und die blöße an der kasse zustehen und dann eine absage zubekommen mit nehmen wir nicht an um dann das band abzuräumen gebe ich mir nicht mehr hat einmal gereicht.

  • Hallo,

    ich war ja mehrfach da aber er ist nicht da bzw nicht erreichbar d.h. tür ist zu und alles ist dunkel bei ihm.

    der Antrag auf Vorschuß wird nicht bei dem Fallmanager beantragt, sondern in der Leistungsabteilung. Das sind also zwei vollkommen unterschiedliche Bereiche und der FM muß nicht anwesend sein.

    ist es möglich eine anzeige gegen meinen sachbearbeiter zustellen? oder eine dienstaufsichtbeschwerde?

    Anzeige? Wogegen? Das Amt hat grundsätzlich 6 Monate Zeit nach Eingang aller relevanten Unterlagen, über den Bescheid zu entscheiden. Also was willst Du dann anzeigen? Das gleiche gilt im Prinzip auch für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Theoretisch kannst Du einen Antrag auf eine EV vor Gericht stellen. Ob diese EV Aussicht auf Erfolg hat, kann ich nicht einschätzen. Zur Not solltest Du 15 € investieren, einen Beratungsschein bei Gericht beantragen und damit einen Fachanwalt aufsuchen, der dann die konkrete Situation einschätzen und ggf. die EV beantragen kann.

    und vorschuss gibt es nicht nur warengutscheine

    Lebensmittelgutscheine gibt es bei Sanktionen. Bei Vorschüssen wird Bargeld gezahlt.

    Gruß!

  • mmmhm leider stimmt das nicht beim jobcenter in meinem bezirk werden nur lebensmittelgutscheine ausgegeben...wie gesagt habe schon die erfahrung selber gemacht.

    und nein ich muss bei meinem sachbearbeiter alles beantragen. meine erfahrung aus dem jahr 2013...kann sein das sich da was geändert hat.werde das mal morgen klären.

    tja ich habe kein geld ca 0,70 cent in der tasche....und was ist eine ev?

    mfg

  • Hallo,

    .und was ist eine ev?

    Einstweilige Verfügung.

    werden nur lebensmittelgutscheine ausgegeben

    Dies ist nur der Fall, wenn der Anspruch dem Grunde nach nicht klar ist. Sofern der Anspruch grundsätzlich vorhanden ist, ist der Vorschuß als Barleistung vorzunehmen.

    und nein ich muss bei meinem sachbearbeiter alles beantragen.

    Wäre zwar sehr ungewöhnlich - aber auch der muß ja einen Vertreter haben.

    Gruß!

  • Hallo @Jumper 1!

    Das ist sicherlich eine mehr als unbefriedigende Situation.

    Mein Vorschlag zur Vorgehensweise:

    1. EMail an das Jobcenter mit Hinweis auf Deine finanzielle Notlage. Hinweis, dass Du jetzt Geld benötigst. Auch Hinweis darauf, dass Miete, Strom usw. nicht mehr bezahlt werden können. Gib Deine Handy-Nr. an. Du bittest um sofortige Rückmeldung. Weise darauf hin, dass Du notfalls zur Durchsetzung Deiner Rechte Einstweiligen Rechtsschutz bei Gericht in Anspruch nehmen wirst. Und Schließlich: Erteile den Hinweis, dass Du Dir wegen drohender Schäden (Wohnraumverlust, Sperrung der Energieversorgung, Kreditzinsen) die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen vorbehältst.

    2.Sprich gleichzeitig bei JC vor, möglichst in Begleitung eines Zeugen.

    3. Wenn das erfolglos bleibt: Entweder, Du setzt sofort mit der Maßnahme Nr. 1 eine Frist (zB.: 10.02.2016, 12.00 UHR") oder ein, zwei Tage später (erstmals oder erneut) eine letzte kurze Frist. (Wenn Du bei 1 bereits eine Frsit setzt, kannst Du auf Punkt 3 aber auch verzichten).

    4. Gibt's dann kein Geld: "Drohung" wahr machen: An das Sozialgericht wenden.

    Wenn Du es hin bekommst, kannst Du den Antrag beim Sozialgericht auch selbst stellen. Dazu auf die Geschäftsstelle gehen und dort den Antrag stellen. Nennt sich übrigens "Einstweilige Anordnung". Dort wird Dir bei der Formulierung geholfen. Ansonsten: Direkt zum Anwalt.

    Übrigens, für Dienstaufsichtsbeschwerden gilt: formlos, fristlos, fruchtlos. Gleichwohl machen sie dem Sachbearbeiter in Fällen wie diesen Ärger. Auch beim Jobcenter. Denn es scheint ja keinen Grund zu geben, Dich so hängen zu lassen.

    Manchmal reicht aber auch eine Mail an den Bereichsleiter.

    Gruß
    P.

    Einmal editiert, zuletzt von Phillip.1977 (9. Februar 2017 um 11:10) aus folgendem Grund: Die Aufzählungs-Funktion funktioniert nicht!

  • Hallo Jumper 1,

    Antworten in weinroter Schriftfarbe.


    Ohne Moos nix los.
    Erfahrung, Meinung und Rat
    beinhalten keine Rechtsberatung.

  • Ist hier im Forum jemand schizo und schreibt mit sich selbst?

    Mehr möchte ich grad nicht fragen ....


    Gibt es wirklich Leute, die sich in der (fast) ärmsten Coleur regelrecht "rum treiben" um sich irg-wie zu profilieren (obwohl man sie nie zu Gesicht bekommt!!! Sie also nichts davon haben) und sich nicht zu schade sind sich lächerlich zu machen?

    Ich kann nur sagen:

    Junge, Du bist lächerlich!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Philipp (12. Februar 2017 um 05:24)

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