Anrechnung Selbständiges Einkommen kombiniert mit Angestelltem Einkommen

  • Hallo!

    Ich bin verwirrt...

    Arbeite seit November wie folgt:

    ca 300 Euro im Monat als Selbständige (schreibe Rechnung)
    ca 200 Euro im Monat (netto) als Angestellte (kein Minijob)

    und habe im Moment zwischen 200 und 400 Euro Ausgaben pro Monat bezüglich Aufbau und "Unterhaltung" meiner Selbständigkeit.

    Wie wird mir das nun alles angerechnet?

    Meine primitive Rechnung wäre wie folgt:

    300 Euro selbständiges Einkommen plus 200 Euro unselbständiges Einkommen = 500 Euro .

    Da 100€ Freibetrag werden mir von den 500€ 400 € angerechnet ans ALG2,
    20% von den 400 darf ich behalten, also 80€, plus 100€ Freibetrag sind 180€, die ich "behalten" darf.

    Jetzt habe ich aber ja die Ausgaben von sagen wir 300 € monatlich.
    Kann ich die komplett gegenrechnen gegen die 500€ Gesamteinnahmen? Oder nur gegen das selbständige Einkommen?
    Im ersteren Fall (500€ minus 300€ = 200€; 100€ Freibetrag plus 20% von 100€ =140€) blieben also 200€ Gewinn übrig, heißt, ich dürfte 140€ "behalten".
    Im zweiten Fall - etwas komplizierter -
    würde ich die 300 € Selbständiges Einkommen nehmen, davon 300€ Ausgaben abziehen = 0€. Bleibt das unselbständige Einkommen von 200€ - blieben mir 120€ über.

    Und was passiert, wenn ich nun in einem Monat sehr wenig selbständig verdiene, sagen wir mal 100 €, aber dafür 400€ unselbständig, und trotzdem habe ich Ausgaben für meine Selbständigkeit von 200-300 Euro? Wie verrechne ich das?

    Und noch ein Beispiel von letztem Jahr:
    ich habe Equipment für 1500€ gekauft auf Kreditkarte, für die Selbständigkeit. die folgenden Monate ca 400€ selbständig verdient, und jeden Monat 200-400€ abbezahlt. Kann ich das Equipment in den Folgemonat gegenrechnen oder nur im Monat des Kaufs?

    Und wie trage ich das dann alles in die EKS ein, auch mit dem unselbständigen Einkommen?

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

  • Hallo,

    bei 300 € Einnahmen stehen "200 bis 400 €" Ausgaben für die Selbstständigkeit in keiner Relation zueinander. Es ist zu bezweifeln, daß das Amt eine solche Rechnung akzeptiert.

    Wie wird mir das nun alles angerechnet?

    Das wird Dir außerhalb des Amtes keiner sagen können., da hier niemand weiß, welche der Ausgaben anerkannt und welche nicht anerkannt werden.

    Oder nur gegen das selbständige Einkommen?

    Betriebseinnahmen - notwendige und unabweisbare Betriebsausgaben = Gewinn. Also nur vom selbstständigem Einkommen.

    Und wie trage ich das dann alles in die EKS ein, auch mit dem unselbständigen Einkommen?

    Nein. Hier gibst Du nur das selbstständige Einkommen an.

    Gruß!

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