Studienkredit und Einzahlungen aufs Girokonto

  • Hi,

    Ich habe im November endlich mein Studium abgeschlossen. Die letzten sechs Monate der Masterarbeit habe ich mich durch den Kfw Studienkredit und die knapp 400€ von meinem Arbeitgeber, bei dem ich die Masterarbeit geschrieben habe, über Wasser gehalten. Seit November bekomme ich nun kein Gehalt mehr und habe nur noch den Studienkreit, der 650€ im Monat beträgt. Meinen Antrag auf Hartz IV habe ich am 20.12.2016 beantragt. Offiziell exmatrikuliert bin ich seit dem 01.01.2017. Was, wenn ich es richtig verstehe, den Anfang meiner Ansprüche stellt.


    Hier nun meine Fragen:

    Der Sachbearbeiter vor Ort, der meine Unterlagen erstmalig entgegen genommen hat, sagte mir, dass ich auf Grund meines Studienkredits wohl keine Leistungen erhalten werde. Allerdings habe ich Absatz Rz. 11.2 gefunden, der eindeutig besagt, dass der KfW Studienkredit nicht dazu gehört und somit nicht als Einkommen behandelt. Ich habe nun Post vom JobCenter bekommen. In dem Brief steht über die Kfw Zahlungen folgendes in Klammern: ( erhaltene Zahlungen aus diesem Kredit sind als Einnahmen entsprechend § 11 und 11 a SGB II zu behandeln ). Ich habe leider keine Ahnung, was diese Aussage mit Hinblick auf meine Leistungen bedeutet.


    Des soll laut des Briefs 3 Zahlungen auf mein Girokonto erklären:


    16.01.17 - Überweisung von Freundin- 260 €

    12.01.17 - Bargeldeinzahlung - 500 €

    12.12.16 - Überweisung von Vater - 700


    Ich habe Angst, dass diese Zahlungen sich auf meine Leistungen auswirken, obwohl diese alle leicht erklärt sind.


    260 €: Das Geld habe ich von meiner Freundin bekommen, weil wir uns gemeinsam eine Playstation nach Weihnachten gekauft haben und wir jeder die Hälfte bezahlen. Also sollte dies doch nicht als Einnahe/Einkommen gelten?

    500 €: Ich habe immer eine Summe an Bargeld bei mir in der Wohnung, einfach um immer schnellen Zugriff zu haben, falls kurzfristig etwas passiert. Das waren insgesamt 500 € idie ich über das gesamte Jahr 2016 bis zur Beendigung meines Studiums gespart habe. Dies habe ich jetzt im Januar auf mein Girokonto eingezahlt, da ich nicht zu tief ins Dispo will. Aktuell befinde ich mich auch nach der Einzahlung bei -460 € und weiß langsam nicht weiter. Kann ich diese Einzahlung als unter dem Vermögensfreibetrag einreichen? 150 pro Lebensjahr richtig?

    700 €: Diesen Betrag habe ich von meinem vater überwiesen bekommen. Ich hab ihm meinen alten Laptop mit weiteren Geräten, z.b. Bildschirm, Tastatur und Maus überlassen und er hat mir dafür das Geld gezahlt.Kann ich diese Einzahlung als unter dem Vermögensfreibetrag einreichen?


    Jetzt endlich zu meinen Fragen: Haben diese drei Zahlungen Auswirkungen auf meine Leistungen für den Januar und Februar? Keine dieser Zahlungen ist wirklich ein Einkommen. Die 700€ von meinem Vater habe ich auch vor der Antragsstelung erhalten.

    Kann ich dies so als Begründung schreiben? Benötige ich dafür, z.B. für den Kauf der Playstation den KAssenbong? Den habe ich noch und kann den jeder Zeit mit einreichen. Muss mein Vater eine Erklärung schreiben, dass wir diese 700€ so übertragen haben für Laptop etc?

    Da ich inklusive Kreditkarte bei -750,91 € auf meinem Kontoverbund bin, kann ich es mir wirklich nicht mehr leisten, jetzt noch große Abzüge für den Januar oder Febrauar zu kriegen. Bitte um Hilfe. Vielen Dank im Voraus

  • Hallo,

    der Studienkredit ist nicht als Einkommen zu werten. Wobei sich aber mir die Frage stellt, wieso Du diesen noch erhalten solltest, wenn Du nicht mehr studierst und exmatrikuliert bist. Normalerweise handelt es sich dann ja nicht mehr um einen Studienkredit...

    Was die Bareinzahlungen betrifft - gib es so an wie hier im Forum.

    Gruß!

  • Hi,

    danke für die Schnelle Antwort. Also wenn ich die Angaben so ausführe, wie oben im Beitrag wird dies nicht auf meine Leistungen angerechnet?

    Ja, das mit dem Studienkredit wirkt seltsam. Hintergrund ist der Zeitpunkt der Kündigung. Da ich den Kredit erst nach der Exmatrikulation, 01.01.17, gekündigt habe, zahlt die Kfw Bank aufgrund interner Abläufe noch den Januar und Februar weiterhin aus. Das will ich eigentlich gar nicht, da sich somit auf die Summe, die ich zurückzahlen muss, weiter erhöht.

    Achso noch eine kurze Frage: Was bedeutet es denn jetzt konkret, wenn es nicht als Einkommen zählt, aber als Einnahme? Bedeutet dies, dass es für das JobCenter quasi egal ist?

    Viele Grüße

  • Hallo,

    wie oben im Beitrag wird dies nicht auf meine Leistungen angerechnet?

    die Sache mit dem Vater wird als Vermögensumwandlung gewertet werden. Das mit den 500 € ist kaum zu widerlegen. Bleibt die Playstation - hier stellt sich natürlich die polemische Frage, warum Du so etwas teures kaufst, wenn Du finanziell ausgeblutet bist und einen Antrag auf ALG II gestellt hast. Insofern mutet das nicht unbedingt plausibel an. Sofern Du aber den Kauf mit einer Rechnung nachweisen kannst, sollte es kein Problem darstellen.

    Gruß!

  • Guten Morgen,

    nochmals danke für die schnelle und unkomplizierte Hilfe.

    Ich bin bei dieser ganzen Sache immer noch sehr unsicher. Deswegen nochmal konkret meine letzten Fragen:

    1. "Das mit den 500 € ist kaum zu widerlegen". Ich verstehe nicht ganz, was Du damit meinst.
    2. Wenn etwas als Einnahme, in diesem Fall mein Studienkredit, betitelt wird, wirkt sich dies auf meine Leistungsberechnung aus oder nicht?
    3. Bei der vorliegenden Faktenlage - wirken sich die 3 Einzahlungen auf meine Leistungsberechnung aus?

    Entschuldige, dass ich quasi die selben Fragen noch mal stelle. Ich hab die Antworten teilweise nicht richtig verstanden.

    Grüße!

  • Hallo,

    "Das mit den 500 € ist kaum zu widerlegen". Ich verstehe nicht ganz, was Du damit meinst.

    das JC kann Dir kaum irgendwie nachweisen, ob das tatsächlich Dein Geld war oder ob Dir das jemand meinetwegen geschenkt oder zukammen lassen hat. Insofern sehe ich da keine Probleme, wenn Du es so wie hier schreibst.

    Der Studienkredit wirkt sich nicht auf die Leistungsberechtigung aus, weil er ja nicht angerechnet werden kann.


    Bei der vorliegenden Faktenlage - wirken sich die 3 Einzahlungen auf meine Leistungsberechnung aus?

    Dazu müßte das Amt erstmal nachweisen können, daß es sich um anrechenbare Einnahmen handelt. Der Studienkredit und die Vatergeschichte sind es nicht - wäre also einziger Streitpunkt das Geld für die Playstation.

    Gruß!

  • Hi nochmal,

    danke für die hilfreichen und schnellen Antworten!!!

    Ich nahm ehrlich gesagt an, dass besonders die Zahlung meiner Freundin nicht für Probleme sorgen würde, da ich ja sogar den Kassenbong und alles habe. Was genau stellt den daran das Problem dar?

    Sorry, mir ist da gerade noch etwas eingefallen. Muss ich irgendwelche Paragraphen oder ähnliches zum Beispiel bei den Stellungnahmen zu den einzelnen Einzahlungen angeben?

    Oh und kann ich Dir irgendwelche Likes oder ähnliches geben, um mich irgendwie erkenntlich zu zeigen?

    Grüße

  • Hallo,

    nein. Es geht hier nicht um einen Widerspruch oder dgl. Schreib einfach rein, daß es sich um einen Studienkredit handelt, der von der KfW nicht mehr gestoppt werden konnte und begründe kurz die drei Einzahlungen, wie Du es hier auch gemacht hast.

    Gruß!

  • Hi Hoppel,

    da ich gleich alle Dokumente und Stellungnahmen, die noch angefordert worden sind, fertig habe, wollte ich dir noch kurz die letzten und abschließenden Fragen stellen:

    1. Macht es Sinn für den Verkauf meines Laptops und Zubehör eine schriftliche Bestätitung mit einzureichen und selbiges auch für den Kauf der Playstation und die Ausgleichszahlung von meiner Freundin?

    2. Soll ich die drei Einzahlugen betiteln?

    Ausgleichszahlung von Partnerin - 260 Euro für gemeinsame Playstation
    Gespartes Geld aus dem Schonvermögen - 500 Einzahlung
    Vermögensumwandlung - 700 Verkauf Laptop

    Hilft das den Sachbearbeitern und macht es noch deutlicher, was genau unter den Einzahlungen zu verstehen ist? Achso und sind die drei Titel überhaupt richtig?


    Vielen, vielen Dank und Grüße

  • Hallo,

    1. eine Bestätigung kannst Du einreichen

    2. naja, eine Ausgleichzahlung ist das eher nicht, sondern die Beteiligung an einem gemeinsamen Kauf. Auch das mit dem Schönvermögen ist unnötig und die Vermögensumwandlung würde ich einfach Verkauf nennen.

    Gruß!

  • Hi,

    danke für die weiterhin sehr hilfreichen Antworten.

    Wir haben den Mietvertrag für diese Wohnung im Februar 2016 unterschrieben. Bezugsbereit war die Wohnung allerdings erst im April, was auch das Einzugsdatum meiner Partnerin darstellt. Da ich für eine längere Zeit noch bei meiner Mutter gewohnt habe, war ich dort auch bis zum 22.09.2016 gemeldet. Tatsächlich bin ich auch erst zu diesem Zeitpunkt mit meiner Freundin endgültig zusammen gezogen. Dennoch war von anfang an klar, dass wir zusammen im Mietvertrag stehen. Folglich stehe ich seit Febuar 2016 mit im Mietvertrag. Der Sachbearbeiter hatte schon bei der Einreichung meiner Unterlagen diese Sachverhalte hinterfragt und darauf hingewiesen, dass er das wohl so nicht akzeptieren kann. In dem Brief "Aufforderung zur Mitwirkung" steht allerdings über diese Sachlage nichts drinne.

    Ich habe meinen Vermieter kontaktiert. Dieser schickt mir einen Brief, in dem bestätigt wird, dass die Wohnung erst im April 2016 bezugsbereit war. Des Weiteren sagt meine Meldebescheinigung ja aus, dass ich erst seit dem 22.09.2016 in dieser Wohnung wohne.

    Hier jetzt meine Frage: Da meine Partnerin und ich noch nicht lange zusammen sind und auch erst seit kurzem zusammen wohnen, wird dies ja als "Wohnung auf Probe" genannt und ihre Einkünfte nicht zur Berechnung meiner Leistungsansprüche herangezogen. Soll ich jetzt die Stellungnahme vom Vermieter und eine Stellungnahme von mir, in der ich nochmals erkläre, wie die Wohnsituation und so weiter enstanden ist, unaufgefordert einreichen oder soll ich warten, bis ich erfahre, wie das Jobcenter damit umgeht?

    Vielen Dank im Voraus... und sorry für die vielen Fragen, aber ich bin wirklich sehr unsicher.

    Beste Grüße

  • Hallo,

    mal abgesehen davon, daß es sich nicht unbedingt plausibel anhört, wenn jemand von dem bißchen Studienkredit sich die Miete für einen Wohnsitz, den er angeblich monatelang nicht nutzt, leisten sollte, ist das ganze doch noch kein Thema. Insofern würde ich abwarten.

    Gruß!

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