Schonvermögen

  • Guten Tag!

    Ich habe ein Eigenheim und beziehe ALG II. Nun ist mein Sohn wegen seines Studiums ausgezogen und nun wohnen nur noch meine Frau, Tochter und ich im Haus. Das Haus hat eine Wohnfläche von 129 qm.

    Nun habe ich Post vom Amt bekommen, daß das Haus als verwertbares Vermögen angesehen wird und ich das ALG II nur noch als Darlehen bekommen würde. Begründet wird dies mit einer "nicht angemessenen Grösse" des Hauses.

    Nun geht mir natürlich der Hintern auf Grundeis und meine Frage wäre, ob das rechtens ist. Meiner Meinung nach zählt selbst bewohntes Haus zum Schonvermögen. Was also kann ich dagegen machen?

    Ein verzweifelter Vater

  • Hallo,

    ob das rechtens ist. Meiner Meinung nach zählt selbst bewohntes Haus zum Schonvermögen.

    auch wenn Dir meine Antwort nicht gefallen wird: Ja, das ist rechtens und nein, es zählt nicht zum Schonvermögen.

    Solange Dein Sohn bei Dir gewohnt hat, war die Wohnfläche angemessen und das Haus zählte tatsächlich zum Schonvermögen. Nun jedoch steht Euch nur noch eine Wohnfläche von maximal 110 qm zu, womit also das Haus unangessen groß ist. Damit fällt es aber aus dem Schonvermögen heraus und es kann der Verkauf verlangt werden.

    Kleiner Tipp: sobald Du das ALG II nur noch als Darlehen bekommst, beantrage Wohngeld. Das bekommst Du dann zusätzlich ohne Anrechnung auf das ALG II.

    Gruß!

  • Hallo!

    Der kleine Tipp ist richtig und zeugt von Sachkenntnis. Weiß nicht jeder!

    Richtig sind auch die Angaben zu den angemessenen Hausgrößen bei einem Zwei-Personen-Haushalt.

    Nicht teilen kann ich die Auffassung, dass das Haus in dem konkreten Fall nach dem Auszug zwingend unangemessen groß ist und deshalb aus dem Schonvermögen herausfällt. Eine solche Konsequenz gibt es nicht. Denn die Frage der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft ist in jedem Einzelfall individuell zu beurteilen.

    Diente das Haus ursprünglich als Familienheim und sind die erwachsenen Kinder inzwischen ausgezogen, dann kann auch ein größeres Haus als 110 qm als angemessen angesehen werden.

    Das - und andere in Betracht kommende individuelle Aspekte - muss das Jobcenter prüfen. Sonst fehlt es an einer rechtmäßigen Ausübung des Ermessens.

    Wie das Ganze hier zu beurteilen ist, weiß ich selbstverständlich nicht. Dazu bräuchte es weitere Informationen, die sich in einem Forum nur schlecht besprechen lassen.

    Ich empfehle angesichts der doch immensen Bedeutung dringend die Vorsprache bei einem kompetenten Fachanwalt für Sozialrecht. Dort sollte auch die Möglichkeit notfalls anderer rechtmäßiger, aber sagen wir pragmatischer Lösungen besprochen werden. Zeitgleich sollte der Wohngeldantrag gestellt werden, damit insoweit nichts verloren geht. Auch die Konsequenzen eines Wohngeldbezuges bei erfolgreicher Rechtsverfolgung gegenüber dem JC solltet ihr besprechen.

    Gruß
    und viel Glück
    P.

  • Hallo,

    Diente das Haus ursprünglich als Familienheim und sind die erwachsenen Kinder inzwischen ausgezogen, dann kann auch ein größeres Haus als 110 qm als angemessen angesehen werden.

    nein, kann es nicht. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig und Deine Auffassung mal wieder falsch. Denn andernfalls würdest Du das entsprechende Urteil des BSG kennen, was genau in einer solchen Situation geurteilt hat. Und welche Überraschung: es hat anders entschieden als es Deine Auffassung ist.

    Gruß!

  • Hallo,

    habe noch mal nachgedacht.

    Bevor Du das EH verkaufen mußt - denke mal darüber nach, ob Du nicht ein Zimmer untervermieten kannst? Damit wäre eigentlich die zulässige Wohnraumfläche wieder erreicht - Voraussetzung dafür istr nicht die Anzahl der Haushaltsmitglieder, sondern die der Bewohner.

    Wenn Du das machst, achte aber akribisch darauf, keinen Gewinn mit der Vermietung zu machen. Also reale Betriebskosten. Die Grundmiete kannst Du errechnen, indem Du die entsprechenden Belastungen durch die 129 qm dividierst und dann den qm-Preis mal die vom Untermieter genutzte Wohnfläche multiplizierst.

    Gruß!

  • Guten Abend!

    Ich war heute bei einem Fachanwalt für Sozialrecht und hatte auch einen Ausdruck dieser Diskussion hier mit.

    --> philipp.1977

    Der Fachanwalt hat nur gelächelt, als er Deine Meinung gelesen hat. Er meinte, daß er Deine Meinung zwar verstehen kann, sie aber nicht auf irgendwelche rechtlichen Grundlagen aufbaut.

    --> Hoppel

    Leider hast Du wohl laut Anwalt recht und die Verwertungsforderung ist rechtens.

    --> Beide

    Es gäbe hier auch kaum Einzelfallgründe, wie sie philipp nennt, die in Betracht kämen: es handele sich nicht um eine Mietwohnung, sondern um einen sowieso schon im Gegensatz zur Mietwohnung wesentlich größeren Wohnraum, weswegen Aspekte wie Behinderung und dergleichen nicht zutreffen. Insofern entfalle diese Einzelfallprüfung vom Prinzip her.

    --> Hoppel

    Danke für Deine Hinweise, sie haben mir geholfen. Über das mit der Untervermietung werde ich nachdenken - auch für diesen Hinweis herzlichen Dank.

    Schönes Wochenende!

  • Muss der Sohn denn offiziel ausziehen?
    Kann Er nicht woanders studieren und trotzdem sein Zimmer noch daheim haben?

    Ich kenne eine Menge Studenten die immer noch Ihr Zimmer daheim haben und trotzdem hier in PB wohnen.

  • Hallo

    Ach, darum war mein ursprbünglich geblockter (gelöschter) Beitrag vor drei Stunden plötzlich wieder zu sehen!

    Leidest Du nun auch noch unter Verfolgungswahn? Hier war zu keinem Zeitpunkt etwas gelöscht.

    Allerdings muß ich jetzt leider auch hier damit anfangen, da Du wie üblich mal wieder sinnlos rum diskutieren und rechtfertigen willst - wie eigentlich bei allen Themen, an denen Du Dich "beteiligst".

    Übrigens ist in diesem Zusammenhang mal wieder interessant, daß Du - ohne auch nur andeutungsweise Ahnung vom konkreten Fall zu haben - dem Fachanwalt, der im Gegensatz zu Dir eben die genauen Umstände kennt, Hinweise geben willst. Es ist kaum davon auszugehen, daß der Anwalt darauf angewiesen ist. Auch Dein Bemühen, ohne Kenntnis des konkreten Urteils - das Du offensichtlich bisher nicht mal kanntest - nur anhand einer Kurzmitteilung des BSG über "besondere Umstände" zu blubbern, die Du mangels Kenntnis des eigentlichen Urteils gar nicht kennen kannst.

    Mittlerweise üblich ist es bei Dir leider auch, daß Du falsche Kernaussagen triffst wie hier im konkreten Fall

    "Diente das Haus ursprünglich als Familienheim und sind die erwachsenen Kinder inzwischen ausgezogen, dann kann auch ein größeres Haus als 110 qm als angemessen angesehen werden."

    und, nachdem man Dir nachgewiesen hat, daß sie falsch sind, nicht mal ansatzweise in der Lage bist, die falsche Aussage zu korrigieren. Viel lieber wird dann erst recht versucht, weiter mit ellenlangen Texten zu "diskutieren"...

    Die Krönung dann ist es, daß Du Deine oftmals falschen und also gelöschten Beiträge gerne in die Pinwände der anfragenden Nutzer stellst. Natürlich nicht ohne darauf aufmerksam zu machen, daß der böse böse Moderator diesen Beitrag gelöscht habe. Aber niemals mit dem eigentlich wichtigen Hinweis: daß der Beitrag meistens deswegen gelöscht wurde, weil Du falsche Aussagen getroffen hast. Das ist offensichtlich für Dich unwichtig - Hauptsache, die Anfragenden bekommen Deine oftmals falschen Antworten, damit sie sich auf die dortigen Angaben von Dir verlassen können...

    Nach all den Erfahrungen mit Deiner Art von "Beratung" werden zukünftige Beiträge von Dir ungelesen deaktiviert.

    Gruß!

  • Guten Abend!

    Ich war heute mit meinen Rechtsanwalt bei dem Geschäftsführer vom Jobcenter.

    @Phillip

    Soweit ich mitbekommen habe, ist Deine Idee zwar gut. Aber sie hilft in meinem Fall nicht: wir wohnen in München und mein Sohn studiert in Berlin. Damit liegt der Lebensmittelpunkt quasi fast automatisch in Berlin und das Zimmer in München würde so nicht akzeptiert werden.

    @Phillip.1977

    Du kennst schon den Unterschied zwischen einer Einliegerwohnung, also abgeschlossene eigene Wohnung mit Küche, Bad und WC und einem Untermietsverhältnis, also einem abgeschlossenen Zimmer mit ansonsten Gemeinschaftsräumen? Beide, Anwalt und Amtsleiter, haben nur müde gelächelt angesichts Deines "Argumentes". Du solltest vielleicht auf solche Dinge achten und Hilfesuchende nicht verwirren.

    @Hoppel

    Haupttreffer! Ich habe eine Frist bekommen, um einen Untermieter zu finden - dann wird das Haus nicht mehr als verwertbares Vermögen angesehen. Danke danke danke - und wenn Du mal in München bist - sag mir hier Bescheid und ich lade Dich ins Hofbräu ein....

    Danke nochmal an alle, die sich mit meinem Problem beschäftigt haben.

    Christian

  • Guten Tag!

    Ich habe heute den Untermietsvertrag eingereicht und die Sachbearbeiterin meinte, daß sie mir in Kürze den Aufhebungsbescheid für das Darlehen zusenden wird.

    Ich bin unheimlich erleichtert und danke Euch nochmals für Eure Hilfe!

    Christian

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