nebenkosten und wohnkosten eigenheim

  • ich wohne mit im eigenheim meiner eltern (eigene bedarfsgemeinschaft, 3 personen in der haushaltsgemeinschaft).
    es existiert kein mietvertrag.
    wenn mir ein drittel neben dem regelsatz an nebenkosten und wohnkosten zusteht und die unterlagen eingereicht sind, müssen meine eltern das steuerrechtlich angeben bzw. kommt das finanzamt auf sie zu? von wem zahlt das jobcenter diese kosten, das ist die frage die ich mir stelle..

  • Hallo,

    normalerweise hat das keine Konsequenzen für die Steuererklärung Deiner Eltern, sofern diese eventuelle Ausgaben für das Eigenheim gegenüber dem Finanzamt dann auch dritteln.

    Beispiel: Kosten für den Betrieb einer Heizungsanlage kann man gegenüber dem FA absetzen. Betragen diese Kosten meinetwegen jährlich 300 €, können Deine Eltern nun nicht diese vollen 300 € absetzen, sondern müssen Deinen Anteil herausrechnen. Denn dieser Anteil wird ja durch ds Jobcenter finanziert.

    Gruß!

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