Kostenübernahme von Heizungskostennachzahlung aus 2012 - 2014

  • Hallo,

    habe einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 Zehntes Gesetzbuch (SGB X) der Jahre 2012 und 2014 gestellt, weil uns die Nebenkosten für diese Jahre nur Anteilig bezahlt wurden, weil die Whg zu groß ist (70 statt 60qm).
    Habe erst vor kurzem erfahren das die Nebenkosten (wenn sie nicht übertrieben sind) komplett zu übernehmen sind.

    Nun wurde der Antrag abgelehnt mit der Begründung das die Frist um sei und immer nur für das laufende Jahr gestellt werden könne.

    Ich habe aber erst jetzt vom Vermieter erfahren das da noch eine Restsumme übrig ist. Vorher kümmerte sich meine Ex-Partnerin um so etwas und ich bin jetzt erst vom Vermieter darauf aufmerksam gemacht worden das da noch eine Restsumme offen sei.

    Ich meine, wenn die Schuld noch besteht kann die Frist ja nicht um sein oder sehe ich das falsch?

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