Hallo,
ich habe da eine Frage. Meine Tochter studiert noch und möchte jetzt wieder bei uns einziehen. Sie wurde damals komplett aus der Bedarfsgemeinschaft rausgenommen. Ich erhalte aufstockendes Hartz4. Wird ihr Bafög bei mir angerechnet und kann Sie unabhängig Wohngeld beantragen? Oder muss ich einen Untermietvertrag mit ihr machen?
Ich weiß im Moment gar nicht weiter, was wie am besten ist.
Einzug der Tochter
- traumsternchen
- Erledigt
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Hallo,
Sie wurde damals komplett aus der Bedarfsgemeinschaft rausgenommen.
Ja, damals... Nun aber ist sie wieder Mitglied der BG, womit Ihr Einkommen mit angerechnet wird, aber eben auch die Kosten der Unterkunft. Ein anspruch auf Wohngeld besteht nicht.
Gruß!