Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,

    folgende Situation:

    1. Frau A (Hartz 4 und 2 Kinder alleinerziehenden Bonus)
    2. Mann B (erwerbstätig)
    kennen sich seit 2 Jahren wohnen aber nicht zusammen.

    B muss berufsbedingt in eine anderes Bundesland ziehen. A möchte gern mitziehen. Also möchten A+B sowie die Kinder von A in dem neuen Bundesland zusammen ziehen.

    Würde dann eine Bedarfsgemeinschaft entstehen oder eine Haushaltsgemeinschaft? B steht finanziell nicht für A und deren Kinder ein und trägt auch keine Wirtschaftskosten von A.
    Für mich wäre das dann eine Haushaltsgemeinschaft. Nur ist die Frage wer dann die WOhnung anmietet usw....

    Was muss A beim Umzug beachten bzw beantragen? Was steht an Kostenübernahme zu und was nicht?

    Vielen Dank für die Mühe im vorraus.

    Grüße

  • Hallo,

    schon durch die Kinder besteht eine BG, die dann vom Mann zu widerlegen wäre. Das ist aber nicht ganz einfach... Im Endeffekt ist das aber auch egal: auch bei einer HG wird das den eigenen Lebensunterhalt übersteigende Einkommen auf den Bedarf der BG angerechnet.

    Für eine Kostenübernahme des Umzugesd sehe ich eher schwarz. Anscheinend soll ja erreicht werden, daß keine BG gesehen wird - wie aber sollte dann eine Kostenübernahme begründet werden? Die Genehmigung, einfach mal so umziehen zu dürfen und die Kosten dafür zu erhalten, dpürfte verweigert werden.

    Gruß!

  • Ok das würde somit heissen wenn der Leistungsbezug bestehen bleiben soll müssten entweder zwei unterscheidliche Wohnungen wie jetzt auch bezogen werden oder man müsste eine WG gründen.

    Nur kann A dann den Umzug ja nicht begründen.

    Den Umzug müsste man dann ja ohne genehmigung durchführen weil es ja keine Begründung gibt. Das würde dann bestimmt eine Sperre nach sich ziehen oder?


    Wird ein Umzug generell immer genehmigt wenn ein Job ab 451€ angetreten wird oder wäre das dann auch nocheinmal eine Fallentscheidung?

    Grüße

  • Hallo,

    wenn der Leistungsbezug bestehen bleiben soll müssten entweder zwei unterscheidliche Wohnungen wie jetzt auch bezogen werden

    Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht. Wenn die beiden ein Paar sind, sollten sie eigentlich auch dazu stehen.

    oder man müsste eine WG gründen.

    Es handelt sich nicht um eine WG, sondern eine Partnerschaft. Der Versuch, das als WG auszugeben, könnte schnell zu Problemen bis hin zum Vorwurf der Betrugsabsicht führen.

    Das würde dann bestimmt eine Sperre nach sich ziehen oder?

    Nein, keine Sperre. Aber eben keine Kostenübernahme, keine Kaution. Auch wird oft vom neuen Amt maximal nur die alte Miete gezahlt - ist die neue Miete also höher als die alte, kann es zu ernsthaften Problemen kommen.

    zwei unterscheidliche Wohnungen wie jetzt auch bezogen werden

    Dann würde kaum eine Umzugsgenehmigung erteilt werden - warum auch?

    Gruß!

  • Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht. Wenn die beiden ein Paar sind, sollten sie eigentlich auch dazu stehen.

    Primär mag das richtig sein. Nur wie schon gesagt ist dies der erste zusammenzug. Des weiteren steht B ja jetzt auch nicht finanziell für A ein somit würden daraus schon enorme finazielle Verluste resultuieren. Kann ja nicht sein das somit B das dann allein ausbaden muss....

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