Fragen zur Bedarfsgemeinschaft/Anträge

  • Hallo
    Meine Partnerin bezieht Hartz4 und ich bin Arbeitnehmer,wir leben seit 05/16 zusammen das Amt hat bisher anteilig den mietbetrag für abgezogen,heute kam ein schreiben von Amt wo ich alles mögliche von mir offenlegen soll unter anderem.
    -Anlage VE
    -Anlage WEP
    -Anlage SV
    -Anlage EK (Lohn nachweise 6Monate)
    -Anlage VM
    -Kontoauszüge letzte 3 Monate

    Was muss ich den Amt offenlegen bzw wieso wollen die Kontoauszüge sie bekommen ja von Arbeitgeber die Bescheinigung.
    Es geht die doch nix an was ich mit meinen Geld auf meinen Konto mache,oder sehe ich das falsch?


    Allein schon beim groben überfliegen der Unterlagen habe ich nen dicken Hals bekommen,ich muss alles offenlegen und das finde ich doch schon etwas sehr fraglich.

    Ich habe mein lebtag noch nie etwas mit den Amt zu tun gehabt,und werde nach den Unterlagen aber so behandelt.

    Desweiteren wird in der einen Anlage nach Versicherungen gefragt und deren Rückkaufwert,kann das Amt mich zwingen diese aufzulösen?

    Bitte nur Aussage kräftige antworten und kein "ich habe gehört.....bla bla bla"

    Danke im voraus

  • Hallo,

    Bitte nur Aussage kräftige antworten und kein "ich habe gehört.....bla bla bla"

    Ich habe gehört, daß das Amt von einer sog. Einstandsgemeinschaft bei Euch ausgeht, also eine Bedarfsgemeinschaft annimmt. Grund dafür kann ein falsch ausgefüllter Antrag sein, aber auch die Vermutung, daß Ihr zusammen wirtschaftet. Auch ein im Haushalt lebendes Kind könnte zu dieser Annahme führne.

    Aber das habe ich auch nur gehört...

    Es geht die doch nix an was ich mit meinen Geld auf meinen Konto mache,oder sehe ich das falsch?

    Sofern Du zur BG gehörst, siehst Du das falsch.

    kann das Amt mich zwingen diese aufzulösen?

    Sollten die Vermögensfreigrenzen überschritten sein, kann ALG II verweigert werden.

    Gruß!

  • Hallo,

    dann schau mal dieses Urteil an:

    Gähn. Und dann? Wenn man nicht direkt im Amtsbereich des SG Gießen wohnt, ist dieses Urteil nichts wert und alle anderen Jobcenter in keinster Weise daran gebunden.

    Abgesehen davon ging es bei dem Urteil auch mehr um Formalien und es wurde die BG, so wie ich die Frage des TE verstehe, noch nicht gegenüber dem JC bestritten.

    Gruß!

  • Danke für die Info na das ist doch mal ne Aussage kräftige antwort mit der ich leben kann,also wenn ich das richtig gelesen habe muss Ich dem zufolge nix ausfüllen da ja auch als Antragsteller meine Freundin steht oder sehe ich das falsch?

    Hoppel
    Aber das ist ein Urteil mit denen man arbeiten kann bzw auf das man aufbauen kann,weil ich bin der Meinung das,das JC in keiner Weise was angeht was Ich spare bzw an Vermögen habe da dies schon vorher vorhanden war bevor ich meine Freundin kennengelernt habe.
    Bzw geht die das auch nix an was Ich auf mein Konto mit meinen Geld mache

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