BG benötige HILFE

  • Hallo zusammen.

    Ich habe da einige Fragen an euch und hoffe ihr könnt mir dort ein wenig weiterhelfen. :(

    Kurz zur meiner bzw. unserer Situation:

    Ich wollte mit meiner Freundin zusammen ziehen, Ziel war der 01.07.2016, es wird nun aber doch erst der 01.08.2016, da die Wohnung nicht rechzeitig fertig wird. Meine Freundin ist in der 28. Woche Schwanger mit Zwillingen.
    Wir sind am Januar zusammen in das jetzige Haus eingezogen, Sie hat eine 1 Raum Wohnung und ich eine 2 Raum Wohnung.
    Nun ist in dem selben Haus eine 3 Raum Wohnung frei, die wir jetzt zusammen anmieten möchten.
    Meine Freundin war bis zum 14.06.2016 in Arbeit, hatte und hat aber ein Beschäftigungsverbot.
    Ich bin leider seit mehreren Jahren arbeitssuchend.


    Jetzt zum eigentlichen "Problem":
    Mein Bewilligungsbescheid lief zum 01.07.2016 aus, daraufhin hatte ich einen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt und gleichzeitig mit angegeben das wir zum 01.07.2016 zusammenziehen möchten und eine neue Wohnung im selben Haus dazu anmieten würden.
    Daraufhin wurde vom Jobcenter die Kontoauszüge von meiner Freundin ab März 2016 verlangt, sowie Ihre Gehaltsabrechnungen.
    Das kam mir schon irgendwie komisch vor, da wir ja erst ab 01.07.2016 zusammen ziehen wollten.
    Wir haben alle geforderten Unterlagen zugesendet.

    Heute kam nun ein weiteres Schreiben vom Jobcenter, indem mein Anspruch ab 01.01.2016 sowie die Weiterbewilligung ab 01.07.2016 überprüft werden soll.
    Der Grund ist das meine Freundin bereits seit Januar bei mir gemeldet sein soll. "Zitat: Frau xxxx ist bereits seit 01.01.2016 bei Ihnen gemeldet. Es werden somit nich folgende Unterlagen benötigt:"

    - Entgeldabrechnung von Dez. 2015 - März 2016 und Juni 2016
    - Kontoauszüge vom 01.01.2016 - 29.02.2016
    -Krankengeldbescheid, sofern dieser inzwischen vorliegt
    -der Zufluss des Krankengeldes ist per Kontoauszug nachzuweisen

    Des weiteren wurden nun auf den Kontoauszügen meiner Freundin Geldeingänge "beanstandet"
    z.B. - 15.03.16 : 50 Euro Gutschrift Check24 für Stromvertragsabschluss
    - 05.04.16 : 50 Euro Bareinzahlung
    - 02.05.16 : 3100 Euro (hier handelt es sich um einen Kredit um einen anderen Kredit abzulösen aufgrund besseren Konditionen)
    - diverse weitere Gutschriften "kleiner Buchungen" von 5 - 100 Euro


    Zu denen Sie sich äußern und nachweisen soll woher das Geld stammt.

    Jetzt meine Frage an euch, was sollen wir dem Jobcenter Antworten ?
    Geht es das Jobcenter was an was meine Freundin vor unseren Zusammenzug für Einkünfte hat und muss Sie diese Nachweisen ?
    Wie kann ich den Jobcenter erklären das wir noch nicht zusammen wohnen, sondern erst ab den 01.08.2016 ?
    Hat das Jobcenter das "Recht" diese ganzen Unterlagen zu fordern ?

    Meine Freundin ist total sauer deswegen, und es gibt nur noch Streit zwischen uns deswegen.
    Außerdem kommt dazu, das ich für Juli noch kein Geld bekommen habe, keine Miete zahlen kann und ich nicht weiß wie lange das mit den Antrag, geprüfe usw. noch dauert. ;(

  • Hallo,

    Der entscheidende Satz ist dieser:

    "Zitat: Frau xxxx ist bereits seit 01.01.2016 bei Ihnen gemeldet. Es werden somit nich folgende Unterlagen benötigt:"

    Wenn sich diese Aussage als richtig herausstellt, wäre das Vorgehen des Amtes rechtens. Nun ist es aber nicht Sache des Amtes, das nachzuweisen, sondern Deine, das Gegenteil zu bewiesen.

    Also fange da an - alles andere ergibt sich dann selbst.

    Gruß!

  • Meine Freundin ist in der 28. Woche Schwanger mit Zwillingen.
    Wir sind am Januar zusammen in das jetzige Haus eingezogen, Sie hat eine 1 Raum Wohnung und ich eine 2 Raum Wohnung. Nun ist in dem selben Haus eine 3 Raum Wohnung frei, die wir jetzt zusammen anmieten möchten.
    "Zitat: Frau xxxx ist bereits seit 01.01.2016 bei Ihnen gemeldet."
    Wie kann ich den Jobcenter erklären das wir noch nicht zusammen wohnen, sondern erst ab den 01.08.2016 ?

    Ihr seit zeitgleich in das Haus gezogen, wenn auch offiziell in unterschiedliche Wohnungen. Deine Freundin war zu diesem Zeitpunkt bereits schwanger.

    Unterstelle ich, dass die Kinder von dir sind, bin ich nicht überzeugt, dass ihr in den letzten 6 Monaten nicht zusammengelebt habt. Ihre Wohnung scheint eher ein Alibi zu sein, um der Bedarfsgemeinschaft zu entgehen.

    Gibt es einen nachvollziehbaren Grund, warum ihr beide zeitgleich (!) aus euren vorherigen Wohnungen ausziehen musstet?

    Einmal editiert, zuletzt von theodora (10. Juli 2016 um 15:58)

  • Meine Freundin ist in der 28. Woche Schwanger mit Zwillingen.Wir sind am Januar zusammen in das jetzige Haus eingezogen

    zu dem Zeitpunkt war Sie noch nicht schwanger.


    Wir haben die 28. Woche des Jahres.
    Vielleicht hat sie es selbst noch nicht gewusst, aber sie war bereits schwanger.

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