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Bürgergeld – Voraussetzungen, Höhe & Antrag

Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung (SGB II), die Hilfebedürftigen den Lebensunterhalt sichern soll, wenn kein oder nur geringes Einkommen / Vermögen vorhanden ist – gleichzeitig stellt es das Existenzminimum dar. Dabei ist diese Grundsicherung nicht dem vielfach diskutierten aber nicht beschlossenem bedingungslosen Grundeinkommen zu verwechseln. Denn, für einen Bürgergeld Anspruch müssen Bedürftige grundsätzlich erwerbsfähig sein.

Wer kann Bürgergeld beantragen?

Bürgergeld beantragen kann, wer die grundsätzlichen Bedingungen für den Anspruch erfüllt. Neben der finanziellen Hilfebedürftigkeit und einem ständigen Wohnsitz in Deutschland muss dabei mindestens ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft erwerbsfähig sein, was bedeutet, dass diese Person mindestens 15 Jahre alt und in der Lage sein muss, mindestens drei Stunden täglich arbeiten zu können. Siehe hierzu Bürgergeld Voraussetzungen.

Die Erwerbsfähigkeit endet mit dem regulären Renteneintrittsalter. Folglich haben Rentner (Altersrente) keinen Anspruch auf Bürgergeld, da sie aufgrund ihres Alters die Vorgaben nicht erfüllen. Sie müssen bei Hilfebedürftigkeit die Grundsicherung im Alter beantragen.

Wie hoch ist das Bürgergeld – Tabelle

Die Bürgergeld Anpassung 2024 brachte eine Erhöhung der Leistungen um weitere 12,2 Prozent von 502 Euro auf 563 Euro Regelbedarf ab 01.01.2024 in der Regelbedarfsstufe 1, die für eine alleinstehende, erwachsene Person gilt. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 506 Euro Leistungen nach der RBS 2, welche 90 Prozent der RBS 1 entsprechen und somit gemeinsam 1.012 Euro monatlich.

Wichtig: Der Regelbedarf ist nur der Teil der Leistungen, die Bürgergeld Bedürftige für die monatliche Lebensführung haben. Dieser ist bundeseinheitlich nach Regelbedarfsstufen geregelt, siehe auch nachfolgende Tabelle.

BedarfBürgergeld bis 2023Bürgergeld ab 2024
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe 1)
502 €563 €
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
(Regelbedarfsstufe 2)
451 €506 €
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen
(Regelbedarfsstufe 3)
402 €451 €
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern
(Regelbedarfsstufe 3)
402 €451 €
Kinder 14 bis 17 Jahre
(Regelbedarfsstufe 4)
420 €471 €
Kinder von 6 bis 13 Jahre
(Regelbedarfsstufe 5)
348 €390 €
Kinder 0 bis 5 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
318 €357 €

Zusätzlich zahlen die Jobcenter auch individuelle Mehrbedarfe, wenn besondere Kosten entstehen und Einmalbedarfe. Darüber hinaus werden die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie Beiträge zur Krankenversicherung übernommen. Alle Erläuterungen weiter unten auf dieser Seite.

Welche einzelnen Bedarfe der Gesetzgeber mit dem Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1 abgedeckt sieht, verdeutlicht nachfolgende Grafik:

Bürgergeld RFegelsatz 2024

Maßgeblicher Regelbedarf als Ausgangswert

Die Bemessung und Erhöhung des Regelsatzes soll sich an den aktuellen Verbraucherpreisen sowie am Lohnniveau orientieren. Darüber hinaus wird beim Bürgergeld ab 2023 auch die zukünftige Inflation mit eingepreist – so dass es ab 2024 zur höchsten Anhebung der Regelsätze gekommen ist, indem die Leistungen um 12,2 Prozent angehoben werden. Zusätzlich zu den Regelleistungen werden die Kosten für Unterkunft sowie die angemessenen Kosten für Heizung übernommen.

Leistungen (Bedarf)

Bürgergeld Leistungen Regelbedarf und Mehrbedarfe

Im Vordergrund für die Antragsteller stehen die Bürgergeld Leistungen, also der monatliche Betrag, der den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusteht. Hierbei wird als Grundlage der Regelbedarf nach § 20 SGB II gezahlt, der ab 01.01.2024 563 € (502 € bis 31.12.2023) für einen alleinstehenden, volljährigen Hilfebedürftigen beträgt – zur Berechnung können Sie den Bürgergeld Rechner nutzen. Nach der maßgeblichen Regelleistung richten sich auch die weiteren Mehrbedarfe und Sonderbedarfe, wenn sie nicht nach den tatsächlichen Kosten an die Hilfebedürftigen ausgezahlt werden.

Kosten der Unterkunft und Heizung

KdU Wohnkosten Miete beim Bürgergeld

Zusätzlich zum Bürgergeld Regelbedarf und ggfls. weiteren individuellen Bedarfen steht Leistungsempfängern die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung zu – da diese zum Existenzminimum gehören. In den ersten zwölf Monaten des Bürgergeld-Bezuges gilt eine sog. Karenzzeit: In diesem Zeitraum werden die Kosten der Unterkunft nicht auf die Angemessenheit überprüft – die Heizkosten hingegen werden nur im angemessenen Umfang vom Jobcenter übernommen. Beträge darüber hinaus sowie Kosten für Strom müssen vom Hilfebedürftigen selbst aus der Regelleistung bestritten werden (Ausnahme: Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasseraufbereitung).

Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Einkommen und Vermögen Bürgergeld Anrechnung

Bürgergeld wird unter Anrechnung des Einkommens sowie vorhanden Vermögens der Bedarfsgemeinschaft gezahlt – jedoch unter Abzug von Freibeträgen. Der Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen liegt dabei bei 100 Euro monatlich, Beträge darüber hinaus werden prozentual angerechnet. In der Karenzzeit der ersten zwölf Monate des Bürgergeld-Bezuges gelten bis 40.000 € für den Antragsteller sowie 15.000 € für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft als Schonvermögen. Nach Ablauf der Karenzzeit beläuft sich der Freibetrag auf 15.000 € je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

Mitwirkungspflichten und Leistungskürzungen

Bürgergeld Ordner mit Paragrafen Zeichen

Einher mit der Bewilligung der Sozialleistungen gehen die Mitwirkungspflichten des Empfängers. Um Leistungsminderungen in Form von Sanktionen zu vermeiden, muss jeder Arbeitslose Pflichten erfüllen, wie beispielsweise Bemühungen um Arbeitsaufnahme, Meldepflichten etc.). Häufig werden Betroffene hierzu auch vom Jobcenter aufgefordert, eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) zu unterschreiben – seit dem 01.07.2023 durch einen Kooperationsplan ersetzt. Bedenkt man, dass die Bürgergeld Leistungen das Existenzminimum des Antragstellers decken sollen, ist klar, dass bei einer Sanktionierung der existentielle Lebensbedarf unterschritten wird.

Um sich gegen falsche Bescheide der Jobcenter zu wehren, haben wir unter Bürgergeld Anwalt ein Paar Informationen zusammengetragen, wie auch finanziell schwach gestellte Bürger zu ihrem Recht kommen.

Welches Jobcenter ist zuständig?​

Jobcenter Übersicht

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie eine Auflistung aller Jobcenter in der Bundesrepublik Deutschland, aufgeschlüsselt nach Bundesländern. Derzeit sind noch nicht alle Jobcenter in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt, jedoch arbeiten wir mit Hochdruck daran, diese mit den notwendigen Standorten, Kontaktdaten, Telefonnummer sowie Faxnummer, Email und Öffnungszeiten zu versehen. Zusätzlich finden Sie bei jeden Jobcenter die zuständigen Städte, Gemeinden und Kommunen.

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